Frage an Renate Schmidt von marianne g. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte frau renate schmidt
mein freund hat mit seiner ex-freundin ein kind zusammen seit 7 monaten, er ist nun natürlich verpflichtet unterhalt zu zahlen,was er auch macht, sie hat nun einen anwalt beauftragt dass er ihr auch noch eine summe von 640eur zahlen muss,er hat die vaterschaft anerkannt und das kind trägt den namen der mutter, er darf sein kind auch nur einmal die woche sehen und zwar bei ihr in der wohnung und nur 1 std. sie hat eine eigentumswohnung von ihrem vater und hat bisher auch noch nie gearbeitet
er will seine tochter aber auch mal mitnehmen und was mit ihr unternehmen.
meine frage :
muss er unterhalt für seine ex-freundin bezahlen und warum darf er sein kind nicht öfters sehen. Auch hatten die beiden schon ein termin beim jugendamt , nur sie ist dort nicht erschienen,trotz sämtlicher anrufe haben die auch nichts unternommen!!
Sehr geehrte Frau Gelhausen,
wenn das Kind Ihres Freundes erst 7 Monate alt ist kann es gut sein, dass er auch Unterhaltszahlungen für seine Ex-Freundin leisten muss. Sie kann ja noch nicht (voll) arbeiten gehen, da sie auf das kleine Kind aufpassen muss. Mit dem neuen Unterhaltsrecht wurde aber vorgeschrieben, dass maximal 3 Jahre lang Unterhalt für die Mutter des Kindes gezahlt werden muss. Vorher gab es hier keine Höchstgrenze.
Warum Ihr Freund sein Kind nicht öfter sehen darf weiß ich natürlich auch nicht. Da muss er sich direkt beim Jugendamt oder bei Gericht bezüglich des Sorgerechtes für das gemeinsame Kind informieren. Wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben, wird es sicherlich auch Möglichkeiten geben dass er sein Kind deutlich häufiger sieht – auch außerhalb der Wohnung seiner Ex-Freundin.
Ich kenn aber natürlich nicht die Akten beim Jugendamt, dort sollten Sie sich aber mit Ihren konkreten Fragen hinwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt