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Frage von Norbert B. •

Frage an Renate Schmidt von Norbert B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 12.12.2007 auf meine Frage zum GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz und der freiwilligen Versicherung.

Ich zitiere:
"...vielen Dank für Ihre Frage. Wenn Sie seit 15 Jahren durchgehend freiwillig in der GKV versichert sind, können Sie natürlich jederzeit in die PKV wechseln.

Leider sind aus Ihren Angaben einige Details nicht ersichtlich. Offenbar waren Sie im Jahr 2005 in der GKV pflichtversichert, da Sie unter der Einkommensgrenze lagen. Wenn Sie im Jahr 2006 wieder mit Ihrem Einkommen über der Einkommensgrenze gelegen sind, können Sie ab Ende 2008 in eine private Krankenkasse wechseln..."

Nein, in war 2005 nicht Pflichtversichert. Ich war von Nov 1999 bis April 2005 Selbständiger und vorher und auch während meiner Selbständigkeit freiwillig versichert.

Sie schreiben: "...Genauso werden auch für Sie die vergangenen Jahre angerechnet, die Sie zusammenhängend freiwillig versichert waren. Im Übrigen benötigen Sie keine Stichtagsregelung, da für Sie die gesamte zurückliegende Zeit, die Sie zusammenhängend in der GKV freiwillig versichert waren gezählt wird..."

Dem ist nicht so. Mir wurde von der Krankenkasse erklärt, dass das Einkommen der letzten 3 Jahre maßgeblich ist, wobei mein selbstständiges Einkommen Jan-April 2005 nicht zählt.

Daher nochmals meine Frage: Wieso werde ich nicht auch wie die Privatversicherten behandelt (Stichtagsregelung)?

Gerne kann ich Ihnen eine Ausführungen des Rundschreibens der Spitzenverbände zukommen lassen. Dort ist nämlich etwas anderes festgelegt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Birk

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Sehr geehrter Herr Birk,

wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze lag, können Sie sich in der GKV nicht freiwillig versichern, Sie sind dann pflichtversichert. Die Stichtagsregelung musste eingeführt werden, da der Staat privatrechtlich geschlossene Verträge schützen muss. Versicherte, die vor der Gesundheitsreform in die PKV gewechselt sind und damit einen privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen haben, können nicht durch die Reform wieder aus der PKV geholt werden. Sie hätten ebenso die Möglichkeit gehabt, bis 2.2.07 in die PKV zu wechseln, damit hätten Sie Bestandsschutz gehabt. Nun gelten für Sie die neuen Regeln. Wären Sie aber tatsächlich, wie Sie schreiben seit 15 Jahren freiwillig in der GKV, würden Sie die Stichtagsregelung nicht benötigen, dann könnten Sie sofort in eine PKV wechseln.

Nun sind für Sie wie Sie schreiben, die letzten drei Jahre maßgeblich. Dazu müsste aber auch Ihr Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit gerechnet werden.
Allerdings verstehe ich nicht, warum Sie nach 15 Jahren in der gesetzlichen Krankenkasse nicht noch bis Ende dieses Jahres warten können, um diese zu verlassen.

Ich denke aber, Sie sollten mir Ihre Versicherungsunterlagen zukommen lassen, dann kann ich mir Ihren Fall detailliert anschauen. Ohne Ihren Fall im Detail zu kennen, kann ich immer nur Vermutungen im luftleeren Raum anstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt