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Frage von Brigitte M. •

Frage an Renate Schmidt von Brigitte M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,

warum nimmt man geschiedenen Eltern so viel Geld weg anstatt es zu geben?

Beispiel.:

Mutter hat eine kleine Wohnung mit einem Kind. Auch wenn kein Kind da wäre, hätte diese Frau eine kleine Wohnung. Demnach können Sie nicht sagen, dass beim Unterhalt anteilig Miete ect. für das Kind gerechnet werden muss.
Ein Kind bekommt also durch Unterhalt und Kindergeld mehr als ein Hartzempfänger der Miete und alle laufenden Kosten bezahlen muss.

Warum kann der umgangsberechtigte Vater die Kosten für diesen Umgang nicht bei den Steuern absetzen?

Beispiel: Da sich die Eheleute icht grün sind, verzieht die Mutter mit dem Kind in die Wüste ( eine Fahrt für den Vater am Wocheende von 250km ). Für diese Fahrten, um sein Umgangsrecht wahrzunehmen (denn sonst wird dieser Vater als Umgangsverweigerer verschrien), muss der Vater bei den heutigen Sprittpreisen richtig bluten. Eine Bahnfahrt macht keinen Sinn, da der Vater fast einen 3/4 Tag für die Hin- und Rückfahrt benötigt. Warum also keine Erleichterung für des umgangsberechtigten Elternteil?

Bei der Reform wird den Eltern auch wieder Geld genommen:

Beispiel: Das Geld reicht nach der jetzt kommenden Reform nur für die Kinder aus 1. und 2. Ehe. Können also nicht abgesetzt werden. Früher erhielt der Vater, wenn er den Ehegattenunterhalt steuerlich absetzte, dafür noch Geld vom Finanzamt, dass sich die geschiedenen Eheleute teilten. Dies entfällt nun auch.

Fazit: Den Eltern wird nicht gegeben, sondern genommen.

Wie stehen Sie dazu?

Es gibt auch Väter, die an einem Wochenende bis zu 600 km fahren müssen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Meisters,

leider sind Ihre Angaben teilweise etwas abstrakt, ich versuche aber auf Ihre Fragen zu antworten.
Vorab möchte ich aber bemerken, dass es nicht Aufgabe des Staates, also des Steuerzahlers, sein kann, das Scheitern von privaten Beziehungen zu alimentieren. Im Interesse der Kinder werden jedoch bereits jetzt schon Milliarden Euro für geschiedene Ehen ausgegeben. Jemand der Arbeitslosengeld II bekommt, bekommt übrigens neben den Bedarfssätzen für z.B. Mutter und Kind noch zusätzlich die Mietkosten erstattet. Es ist also nicht so wie Sie schreiben, dass ein ALG II-Empfänger die Mietkosten aus seinen Bedarfssätzen zahlen muss.

Dass eine Wohnung für eine Mutter mit einem Kind größer sein sollte als ein Single-Haushalt ist denke ich unumstritten. Daher verstehe ich auch nicht, was falsch daran ist, anteilige Mietkosten für ein Kind zu berechnen.

Wenn der Vater eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind hat, erhält er das halbe Kindergeld bzw. den zugrundeliegenden Steuerfreibetrag. Zudem können die Unterhaltskosten für die Exfrau teilweise abgesetzt werden. Dass die Mutter mit dem Kind weit wegzieht ist bei einem gemeinsamen Sorgerecht nicht einfach grundlos möglich.

Leider waren Ihre Angaben zu kryptisch. Wenn Sie konkrete Probleme haben, rate ich Ihnen, sich an einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete aus Ihrem Wohnort zu wenden. Sollten Sie aus Erlangen oder Erlangen-Höchstadt kommen, können Sie sich gerne an mich und mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt