Frage an Renate Schmidt von Carmen S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Schmidt,
meine Frage bezieht sich auf die unglückliche Gesetztesänderung des § 35 des Schulgesetzes.Mein Sohn(geb.5.7.2002) ist durch die Änderung des Stichtages vom 31.6. auf den 31.7. dieses Jahr schulpflichtig geworden,was in seinem Fall mehr als unglücklich ist,denn er bräuchte dieses eine Jahr noch um verschieden Sachen aufarbeiten zu können,die er in Folge von Gehörproblemen versäumt hat.Er hatte im Dezember eine OP und macht ständig Fortschritte.Nun wünschen wir Eltern eine Zurückstellung ,damit er bei der Einschulung die gleichen Chancen wie die anderen Kinder hat und durch Förderungen sein Defizit beheben kann.Wir möchten das er eine normale Regelschule besucht, um ihn nicht jetzt schön für das spätere Leben Steine in den Weg zu legen.
Meine Fragen:
1.Sind sie wirklich der Meinung das Druck auf die Kinder förderlich ist?
2.Sollte es nicht möglich sein Kinder zurückstellen zu lassen,wenn durch die Veränderung des Stichtages aus einem Kann-Kind ein Muss-Kind geworden ist und erkennbar ist ,das dieses eine Jahr sich positiv auf den Schuleinstieg auswirken würde?
3.Werden in der Zukunft nicht viel mehr Kinder auf Sonderschulen landen,weil sie mit 5 Jahren eine Regelschule nicht schaffen würden?
Jede liebende Mutter will das Beste für ihr Kind und der Staat sollte dies unterstützen und nicht aus Kindern einen Spielball der Bildungsmisere in unserem Land machen.
Diese Gesetzesänderung sollte wieder rückgängig gemacht werden,denn es werden einige Kinder sehr darunter leiden.
Sehr geehrte Frau Schnapka,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider haben der Bund und damit auch ich als Bundestagsabgeordnete keinerlei Einfluss auf die Schulgesetzgebung. Die ist in Deutschland alleinige Aufgabe der Länder. Ich gebe Ihnen aber Recht, dass es falsch ist, auf Kinder derartigen Druck auszuüben. Wir haben hier in Bayern ähnliche Modelle, bei denen die Schulkinder sehr früh selektiert werden. Das halte ich für falsch und die Bayerische SPD kämpft schon lange dagegen an.
Ich rate Ihnen daher, dass Sie sich an einen Landtagsabgeordneten aus NRW wenden, die können Ihnen zu Ihren speziellen Fragen sicherlich detailliertere Auskünfte geben. Leider werden sie aber auch nichts am Schulgesetz ändern können – sie kenne ja die Mehrheitsverhältnisse im Land NRW, die sich hoffentlich bald ändern werden.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt