Frage an Renate Schmidt von Dietmar G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schmidt,
meine Frage gilt der Rentenberechnung von DDR-Übersiedlern, die vor dem Fall der Mauer Bürger der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Dieser Personenkreis hat die damalige DDR unter Inkaufnahme von z. T. dramatischen Restriktionen, beruflichen Benachteiligungen, Gefängnisstrafen und Verlusten aller materiellen Werte verlassen. Nach ihrer Eingliederung waren sie Bürger der Bundesrepublik mit allen Rechten und Pflichten einschließlich der Berechnung ihrer Rente nach dem FRG. Im Staatsvertrag vom 18. 5. 1990 wird klar zum Ausdruck gebracht, daß die Rentenanwartschaften nach dem FRG für Bürger der Bundesrepublik unangetastet bleiben. Mit dem §256 a SGB VI wurde ein Gesetz geschaffen, daß die zukünftigen Rentenrechte für Bürger des Beitrittsgebietes regelt. Die DRV Bund mißbraucht jedoch dieses Gesetz, um die Rentenanwartschaften von Bürgern der Bundesrepublik zu löschen und die Rentenberechnung nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen in der DDR vorzunehmen. Damit sind Einbußen bis zu 60 % verbunden. Personen aus dem Beitrittsgebiet mit vergleichbarer Erwerbsbiografie erhalten erheblich mehr Rente, da sie von Zusatzversorgungssystemen (z,B. Intelligenzrente) profitieren.
Zynischerweise trifft das auch für die staatstragenden Funktinöre aus Stasi und den bewaffneten Organen zu. Sie werden sogar vom Bundesverwaltungsamt aufgefordert, ihre Ansprüche wahr zu nehmen. Damit werden die Personen, die zum politischen Wandel erheblich beigetragen haben zum Verlierer der Wiedervereinigung. Eine solche Rentenkürzung ist nur vergleichbar mit einer ähnlichen Vorgehensweise bei Juden im 3. Reich.
Haben Sie von der Praxis der der DRV Bund gewußt? Haben Sie bei der Abstimmung zu dem o. g. Gesetz gewußt, daß ein solcher Betrug praktiziert wird?
Ich bitte höflichst um Ihre Stellungnahme, verbunden mit der Bitte, daß Sie sich dafür einsetzen, daß diesbezüglich der Rechtsstaat wieder hergestellt wird.
Mit freundlichem Gruß
Dietmar Grabner
Sehr geehrter Herr Grabner,
ich schließe mich im Wesentlichen der Antwort von Otmar Schreiner vom 10.10.2007 hier bei abgeordnetnewatch.de an, ohne mir die Kritik an der Bundesregierung zu Eigen zu machen. Herr Schreiner hat Gespräche in der Sache mit Betroffenen geführt und die für Rentenfragen zuständige Abgeordnete der SPD-Fraktion, Andrea Nahles, darauf hingewiesen, dass hier Handlungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt