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Frage von Clemens W. •

Frage an Renate Schmidt von Clemens W. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Schmidt,danke für Ihre Antwort v.22.11.07 auf meine Frage vom 14.11.07.

Sie haben meine Frage nicht beantwortet..Warum soll mich der Staat vor vor der Spielsucht schützen,im Wettbüro auf Schalke gegen nürnberg zu tippen+gleichzeitig sind alle Spielcasinos geöffnet!!Die Gefahren sein Hab+Gut im Casino zu verspielen sind nach Expertenmeinung deutlich größer!!!

Warum gibt es eigentlich in England die Buchmacher unter stattlicher Kontrolle??

Was wollen Sie eigentlich dem Bürger erzählen,wenn in wenigen Wochen die EU Kommission Deutschland wegen des Staatsvetrages verklagen wird???

Mit freundlichen Grüssen

Clemens Witthake

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Sehr geehrter Herr Witthake,

gern gehe ich auf Ihre weiteren Ausführungen ein und erläutere Ihnen weitere Punkte bezüglich der Regelung der Sportwetten durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag.

Zunächst möchte ich Ihnen ausdrücklich zustimmen, dass die Spielsuchtgefahren bei den Casinospielen als größer zu erachten sind, weswegen die Casinos bekanntlich, wie ich Ihnen bereits darlegte, unter den Regelungsbereich des Staatsvertrags fallen. An dieser Stelle ist jedoch noch einmal zu wiederholen, dass es eine begrenzte Anzahl von Spielbanken in Deutschland gibt – und eben keinen unkontrollierten und ungehemmten Wildwuchs wie bei den privaten Wettshops, die in den letzten Jahren wie Pilze aus der Erde schossen.

Die unter der Kontrolle des Staates stehenden Spielbanken sorgen dafür, dass der natürliche Wunsch der Bürger nach Casinospielen in geordnete Bahnen gelenkt wird, indem die Spielbanken ein ausreichendes Angebot bereitstellen. Gleiches tun die Annahmestellen der staatlichen Lotteriegesellschaften für die Sportwetten. Jedem Volljährigen ist und bleibt es erlaubt, dort auf Spiele wie „Schalke gegen Nürnberg“ zu tippen. Doch genauso wie es Anbietern ohne Konzession verboten ist, ein Casino zu betreiben, ist es privaten Wettbüros verboten, Sportwetten anzubieten.

Im Übrigen gibt es in fast allen europäischen Staaten entsprechend strikte Regelungen beim Glücksspiel, so auch bei Sportwetten. Eine Ausnahme ist England, wo private Buchmacher aus Gründen einer vollkommen anderen Tradition erlaubt sind. Die Folge ist jedoch, dass es dort bei Sportwetten erhöhte Probleme mit Spielsucht und Überschuldung gibt. Solche will die Politik in Deutschland durch den neuen Staatsvertrag vermeiden.

Um schließlich auf Ihre letzte Frage einzugehen: Eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland ist vielleicht zu erwarten. Ob sie Aussicht auf Erfolg hat, kann mit Recht bezweifelt werden. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH), der letztlich über die Zulässigkeit des Staatsvertrags-Modells zu entscheiden hat, hat in seiner Rechtsprechung seit Beginn der 90er Jahre stets bestätigt, dass Glücksspielmonopole zulässig sind, wenn sie sich an Allgemeininteressen orientieren. Hierzu zählt der EuGH ausdrücklich den Spielerschutz und die Spielsuchtprävention. Da dies die grundsätzlichen Kerninhalte der neuen Regelung in Deutschland sind, ist kein Grund ersichtlich, warum der EuGH beim Staatsvertrag anders entscheiden sollte.

Ich habe den Eindruck, dass unsere unterschiedlichen Positionen sich auch durch einen weiteren Schriftwechsel nicht annähern werden. Damit müssen wir beide leben und sollten nicht weiter den untauglichen Versuch machen, uns jeweils gegenseitig überzeugen zu wollen.

Herzliche Grüße
Renate Schmidt