Frage an Renate Schmidt von Norbert B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schmidt,
in dem vom Bundestag (ggf. auch von Ihnen) verabschiedeten GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz sehen die Bestimmungen vor, dass das Einkommen 3 zurückliegende Jahre betrachtet wird um zu entscheiden, ob ich Pflicht oder Freiwillig versichert bin.
Ich bin schon seit mindestens 15 Jahren freiwillig in der GKV versichert um so erstaunter war ich als ich erfuhr dass ich ab 1.4.2007 wieder rückwirkend Pflichtverichert bin.
Auf Nachfragen wurde mir dann erklärt, da ich erst seit 1.5.2005 als Angestellter beschäftigt bin (vorher Selbstständig aber freiwillig GKV versichert) sei die Beitragsbemessungsgrenze für 2005 nicht überschritten worden und ich bin daher nach der 3 Jahresregel wieder Pflichtverichert.
Ganz verstehen ich dies nicht. Sie haben mit diesem Gesetz die Gesetzeslage für 2005 nachträglich geändert. Nach tieferen Nachforschungen habe ich auch noch gelesen, dass freiwillig Versicherte, die zufällig bis zum 2.2.2007 gekündigt und in die
Privatversicherung gewechselt haben ein Bestandsschutz haben und nicht mehr zurück in die GKV müssen.
Wieso gilt dieser Stichtag nicht auch für freiwillig Versicherte?. Wenn ich also am 2.2.2007 den Status freiwillig Versichert habe bleibe ich das auch, schließlich war ich dies ja schon Jahre lang.
Ich fühle mich da ungerecht behandelt und schon etwas für dumm verkauft, da ich jetzt nach ca. 15 Jahren wieder zwangsverichert bin und weiterhin in die relativ teure GKV einzahlen muß und nicht zur Privatversicherung mit kleinerm Beitrag und besseren Leistungen wechseln kann wie ich es jetzt vor hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Birk
Sehr geehrter Herr Birk,
vielen Dank für Ihre Frage. Wenn Sie seit 15 Jahren durchgehend freiwillig in der GKV versichert sind, können Sie natürlich jederzeit in die PKV wechseln.
Leider sind aus Ihren Angaben einige Details nicht ersichtlich. Offenbar waren Sie im Jahr 2005 in der GKV pflichtversichert, da Sie unter der Einkommensgrenze lagen. Wenn Sie im Jahr 2006 wieder mit Ihrem Einkommen über der Einkommensgrenze gelegen sind, können Sie ab Ende 2008 in eine private Krankenkasse wechseln.
Der Bestandsschutz für PKV-Versicherte ist verfassungsgerichtlich vorgeschrieben, da dieser dazu dient, dass die Versicherten ihre privaten Verträge auch einhalten können. Genauso werden auch für Sie die vergangenen Jahre angerechnet, die Sie zusammenhängend freiwillig versichert waren. Im Übrigen benötigen Sie keine Stichtagsregelung, da für Sie die gesamte zurückliegende Zeit, die Sie zusammenhängend in der GKV freiwillig versichert waren gezählt wird. Der 2.2.2007, der als Stichtag für PKV-Versicherte gilt, ist übrigens der Tag, an dem das Gesetz beschlossen wurde.
In der GKV findet ein umfassender Solidarausgleich zwischen Gesunden und Kranken, Alten und Jungen, Versicherten mit niedrigem Einkommen und solchen mit höherem Einkommen sowie zwischen Alleinstehenden und Familien mit Kindern statt. Da die zur Finanzierung eines solchen Ausgleichs nicht allein von den Begünstigten des Ausgleichs aufgebracht werden können, hat der Gesetzgeber sich für die Regel entschieden, dass ein Wechsel in die PKV erst dann möglich ist, wenn das Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt