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Frage von Clemens W. •

Frage an Renate Schmidt von Clemens W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schmidt,
sie wollen mich vor der Spielsucht schützen +unterstützen das Spiel-
monopol des Staates.
Erklären Sie mir bitte,warum Wettbüros geschlossen werden+gleichzeitig Spielcasinos weiter geöffnet sind.?
Danke+freundliche Grüsse
Clemens Witthake

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Witthake,

die Ministerpräsidenten der Länder haben eine Grundsatzentscheidung für die Fortsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols getroffen. Die daraus folgenden Regelungen umfassen Maßnahmen, die die mit Glücksspielen verbundenen Gefahren beherrschbar machen sollen.

Danach ist und bleibt es Aufgabe der staatlich konzessionierten Anbieter, ein ausreichendes Glücksspielangebot bereitzustellen, damit die natürliche Spielleidenschaft in geordnete Bahnen gelenkt werden kann. Diese Aufgabe wird im Bereich der Wetten durch die kontrollierten Annahmestellen der staatlichen Lotteriegesellschaften umgesetzt.

Private Wettshops haben im Gegensatz hierzu keine staatliche Genehmigung und dürfen darum durch die Behörden geschlossen werden, weil es Ziel der deutschen Glücksspielpolitik ist zu verhindern, dass es ein überall erhältliches und unkontrollierbares Wettangebot gibt. Denn ein solches würde zu erhöhten Spielsuchtgefahren und weiteren Problemen wie Überschuldung, Betrug und Begleitkriminalität führen.

Die Spielbanken mit staatlicher Konzession sorgen im Bereich der Casinospiele dafür, dass den Spielern ausreichende Spielmöglichkeiten angeboten werden und dass das Spiel kontrolliert und seriös abläuft. Die Spielbanken müssen sich an die strengen gesetzlichen Vorschriften halten: Es gibt eine lückenlose Ausweis- bzw. Identitätskontrolle beim Großen Spiel, so dass Jugendliche unter 18 keinen Zugang haben. Ab Januar 2008 wird dies auch beim Automatenspiel gelten. Darüber hinaus wird ein gemeinsames übergreifendes Spielersperrsystem von Spielbanken und staatlichen Lotterieunternehmen geben. Weiterhin dürfen auch die Spielbanken nur noch informativ werben und nicht zum Spiel auffordern. Werbung im Fernsehen und im Internet ist untersagt. Die Spielbanken entwickeln auch Sozialkonzepte und schulen ihre Mitarbeiter, so dass die Gäste der Spielbanken effektiv über die Spielsuchtgefahren aufgeklärt werden können.

Die konzessionierten Anbieter im Bereich der Wetten und der Casinospiele stehen unter direkter Aufsicht des Staates, so dass Abweichungen sofort geahndet werden können. Kommerzielle Wettshops hingegen nehmen für sich in Anspruch, bei der Ausgestaltung ihres Angebots weitgehend frei zu sein; Jugend- und Spielerschutz wären ordnungsrechtlich hier nur sehr schwer durchsetzbar. Konsequenterweise haben die Bundesländer deshalb entschieden, dass diese Wettshops nicht zulässig sind und geschlossen werden dürfen. Dieses Vorgehen wird auch von den Obergerichten der Länder als rechtskonform erachtet.

Herzliche Grüße
Renate Schmidt