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Frage von Christine A. •

Frage an Renate Schmidt von Christine A. bezüglich Familie

(bzgl. Elternunterhalt)

Sehr geehrte Frau Renate Schmidt,

meine Mutter lebt seit September 1994 wegen schweren Alkoholismus in einem Pflegeheim. Erst im Februar 2002 wurde ich vom Sozialamt des Landkreises Rügen darüber informiert, dass es entsprechende Leistungen erbringt und aufgefordert, meine Einkommensverhältnisse offenzulegen. Seinerzeit war ich nicht in der Lage, Unterhalt zu leisten.

Meine Fragen:
1. Kann das Sozialamt auf Grund des o.g. langen Zeitraumes seinen Anspruch auch für die Zukunft verwirkt haben??
2. Liegt auf Grund dessen, dass ich mit einer alkoholkranken Mutter aufwachsen musste, und dies selbstverständlich ausgesprochen schwer war, ein Fall von unbilliger Härte vor??

Der § 1611 BGB würde nach meiner Auffassung davon ausgehen.

Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Hilfe

und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Christine Alm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Alm,

leider sind beide Fragen spezielle juristische Probleme, die ich Ihnen leider nicht beantworten kann (ich bin keine Juristin) und auch nicht beantworten dürfte.
Ich rate Ihnen aber dringend, sich mit ihrem konkreten Fall an einen Anwalt zu wenden, der §1611 BGB könnte vielleicht ein Ansatzpunkt sein. Hinzu kommen einige höchstrichterliche Entscheidungen, die das Heranziehen von Kindern einschränken. Aber hierzu müssen Sie wirklich den Rat eines Anwalts einholen.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt