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Frage von Heiß M. •

Frage an Renate Schmidt von Heiß M. bezüglich Finanzen

Frage an für meine Schwester, sie ist:
- Witwe ohne Witwenrente und Waisenrente mit 2 Kindern im Studium
- Mann früh verstorben - keine 50 Jahre, war freiberuflich
- Selbst voll berufstätig - freiberuflich - schultert alles alleine mit doppeltem Aufwand, da keine Alimentation ihres verstorbenen Ehemannes (weder für sich selbst, noch für die Kinder)
Frage:
Wieso bekommt sie nur den halben Kinderfreibetrag - steuerlich - obwohl sie das Doppelte leistet. (doppelt = alleine das Geld verdienen, alleine die Kinder erziehen, alleingelassen und voll abgezockt)
- Ein verheirateter Mann, der seine Frau zuhause lässt wegen der Kindererziehung - also auch nur 1 Verdiener da ist bekommt den vollen Freibetrag - eine Witwe, die alleine alles meistert (also keinen Partner nur Kindererziehung hat und auch keinen Verdiener) bekommt nur den halben Freibetrag.
Bitte erklären Sie mir die politischen Hintergrundideen dazu.
Schutz der Familie - dieses Argument möchte ich gar nicht dazu hören, weil eine Witwe ungewollt "Restfamilie" ist.
Wie kann man zur Abhilfe dieser Ungerechtigkeit, Ungleichheit eine Verfassungsklage machen?
Oder hält sich der Staat mit seinen Einnahmen an denen schadlos, die keine Lobby haben?
Gruß Heiß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Heiß,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich kann mir nicht erklären, warum es in dem Fall Ihrer Schwester so sein soll, dass sie nur einen halben Kinderfreibetrag bekommt. Die gesetzliche Regelung ist klar:

Verwitwete Elternteile bekommen den vollen Freibetrag ab dem Monat des Todes des anderen Elternteils (siehe § 32 Abs. 6 S.3 EStG).

Zur Freistellung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums und zur Berücksichtigung des Ausbildungsbedarfes eines volljährigen Kindes werden kindbezogene Steuerfreibeträge - insgesamt 5.808 € jährlich - gewährt. Zunächst einmal erhalten alle Eltern das Kindergeld als eine Art Vorauszahlung auf den Steuervorteil für die Freibeträge für Kinder. Im Steuerbescheid rechnet das Finanzamt dann automatisch aus, was für die Eltern günstiger ist: das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder. Bei dieser Günstigerprüfung kommt es auf die Höhe des Einkommens der Eltern an. Ab einer bestimmten Höhe werden die Freibeträge abgezogen. Für Eltern mit niedrigem Einkommen bleibt es beim Kindergeld.

Es wird kein Kindergeld (auch keine kindbezogenen Freibeträge) gewährt, wenn das über 18jährige Kind eigene Einkünfte und Bezüge, mit denen es seinen Unterhalt oder seine Berufsausbildung bestreiten kann, von mehr als 7.680 € im Kalenderjahr hat.

Sagen Sie Ihrer Schwester, sie soll sich bei Ihrem Finanzamt erkundigen, warum sie nicht den vollen Freibetrag bekommt. Das Gesetz sieht vor, dass Sie ihn bekommen müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt