Frage an Renate Schmidt von Esmeralda I. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schmidt!
Es geht um das Thema "Elternunterhalt" und die unberechenbare Willkür von Sozialämtern bei der Feststellung bzw. Berechnung der Unterhaltspflicht von "Kindern".
Obwohl ganz klar ist, das Lebenspartnerschaften (eingetragene Homoehen) nicht das gleiche wie eheähnliche Gemeinschaften sind, versucht das Amt mit Angabe von § 117. Abs 1SGB XII, 1 Satz - Einkommensdaten des Partners anzufordern!
Wie ist es möglich, dass es in einem Land, das sich doch als zivilisiert und sozial beschreibt, solche Methoden angewendet werden können?
Abgesehen davon, kann es doch nicht möglich sein, dass das SA ohne gültige Gesetzesgrundlagen Betroffene quasi in den Schreiben unter Druck setzt - was steckt dahinter? Versucht das SA einfach mal das beim Betroffenen rauszuholen was geht, auch ohne rechtliche Grundlage - mit Psychoterror?
Wann werden klare Gesetzesgrundlagen im Bereich "Elternunterhalt" vom Gesetztgeber geschaffen?
Mit besten Grüßen
E. Igualada
Sehr geehrte Frau Igualada,
Ihr Fall ist in meinen Augen klar. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass beim Elternunterhalt nicht das Einkommen des Partners angerechnet werden darf. Das gilt für alle Partnerschaften, für Eheleute, für gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften und natürlich auch für nichteheliche Lebenspartnerschaften. Kinder sind nur für ihre eigenen Eltern verantwortlich. Meine nichterwerbstätige Schwester, verheiratet mit einem gutverdienenden Mann, wurde nicht zum Elternunterhalt herangezogen, ich selbstverständlich ja. Wenn sich das Sozialamt bei Ihnen so wie Sie es schildern verhält, müssen Sie sich vor Ort in Essen beschweren bzw. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Notfalls wenden Sie sich doch an einen Abgeordneten bei Ihnen vor Ort, da sie die Strukturen und Personen in Essen besser kennen als ich. Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt