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Frage von Jan-Oliver H. •

Frage an Renate Schmidt von Jan-Oliver H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Schmidt,
Ich habe gerade die Drucksache 601/07 vom 31.08 gelesen und habe festgestellt das die Bundesregierung immer noch an den ominösesten Wegen der Verbreitung von H5N1 festzuhalten scheint. Ich Frage mich nun warum das Virus fast immer nur in Großbetrieben auftritt, ist das Virus so nett und macht immer einen Bogen um die Rasse-/Hobbygeflügelhaltung??
Und was nützt eine Beobachtungszone , wenn sich das Virus doch durch Wildvögel verbreitet, die Vögel machen nicht vor einen Schild halt. Und warum müssen so viele GESUNDE Tiere sterben?? In Erlangen-Höchstadt sogar 160.000 Tiere.
Bisher habe ich noch nie von einem größerem Fall in einer Hobbyhaltung gehört. Warum sollte man den eine Stallpficht ausrufen, wenn doch das Virus auch in einem geschlossenen Betrieb eindringen kann und seis nur über das Einstreu.

Ich hoffe das meine Frage genau so kompetent beantwortet werden, wie bei allen anderen....den ich bin erst 13.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hücking, lieber Jan-Oliver,

dass Du mit 13 Jahren eine Bundesratsdrucksache mit mehr als 100 Seiten durchliest finde ich sehr beeindruckend.

Die Drucksache ist deshalb so lang, weil sie der Zusammenführung verschiedener Verordnungen zum Schutz gegen die Geflügelpest und deren Verschleppung bei Geflügel und Wildgeflügel dient.

Geflügelpest ist in Deutschland 2006 in einem mittelgroßen und 2007 bisher in drei Betrieben, davon einem sehr kleinen und zwei großen Beständen, nachgewiesen worden. Die Zahl der Ausbrüche ist glücklicherweise so gering, dass man nicht schlussfolgern kann, dass nur die großen und nicht die kleinen Geflügelhaltungen betroffen sind.

Es ist keinesfalls so, dass in jedem Fall ein Sperrbezirk von 3 km Radius und ein Beobachtungsgebiet von 10 km Radius um die Fundstelle eines erlegten oder tot aufgefundenen Wildvogels festgelegt werden muss, vielmehr hat die zuständige Behörde neben der bereits erwähnten Nichteinrichtung auch die Möglichkeit, die Größe der „Restriktionszonen“ zu variieren. Solche Zonen werden eingerichtet um zu prüfen, ob nicht Nutzgeflügel haltende Betriebe in der Nähe der Fundstelle des erlegten oder tot aufgefundenen Wildvogels infiziert sind.

Bei uns in Erlangen-Höchstadt mussten die 160.000 Tiere leider getötet werden, weil bereits etwa 4000 Enten verendet und zusätzliche Untersuchungen zeigten, dass viele weitere Tiere infiziert waren. Außerdem kommt hinzu, dass die auf verschiedene Ställe verteilten Tiere untereinander in engem Kontakt standen (über Personen, Futter, Gerätschaften usw.) und so die Ansteckungswahrscheinlichkeit sehr hoch war. Grundsätzlich gilt, dass der Nachweis von dem sogenannten hochpathogenen Aviärem Influenzavirus des Subtyps H5N1 (also dem Erreger der Geflügelpest) bei einem Tier ausreichend ist, die Seuche zu bestätigen. Diese Tiere müssen dann nach europäischem Recht getötet werden.

Die Stallpflicht ist lediglich eine Maßnahme, um vorzubeugen, dass der Virus in die Nutzgeflügelpopulation kommt. Einen 100%igen Schutz bietet die Aufstallung nicht, denn z.B. kann durch Kot von infizierten Wildvögeln kontaminierte Einstreu der Erreger trotz Aufstallung eingeschleppt werden (im Jahr 2007 wurde bisher bei 323 Wildvögeln in vier Bundesländern der Erreger nachgewiesen).

Außerdem möchte ich Dir noch auf die zweite Frage verweisen, die ich ebenfalls bei abgeordnetenwatch zu dem Thema beantwortet habe. Hier habe ich weitere Aspekte der Geflügelpest beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt