Frage an Renate Schmidt von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schmidt,
wenn man auf der Website des Bundestages in die Biographien der Abgeodrneten schaut, findet man am Schluß jeweils den Satz ´Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des 2. Teils des Amtlichen Handbuches veröffentlicht.´
Die Legislaturperiode ist nun fast zur Hälfte vorbei und die Abgeodrneten sind ihrer Pflicht nicht nachgekommen. Was ist daran so schwierig, diese Angaben zu machen? Oder muß man sich die Frage stellen, ob hier Dinge verschleiert werden sollen?
Mit freundlichem Gruß
Andreas Klenke
Sehr geehrter Herr Klenke,
die Abgeordneten haben vom Bundestagspräsidenten bereits einen Fragebogen erhalten, in dem Sie alle nötigen Fragen zu den sogenannten veröffentlichungspflichtigen Angaben beantworten konnten. Auch ich habe diesen Fragebogen ausgefüllt und Herrn Lammert zugesandt. Da aber noch immer das Verfahren einiger Bundestagsabgeordneter vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, ob diese Angaben auch wirklich veröffentlicht werden dürfen, hat der Bundestagspräsident entschieden, mit der Veröffentlichung so lange zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung gefällt hat. Dies wird voraussichtlich im Herbst geschehen. Von Verschleierung kann hier also nicht gesprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt