Frage an Renate Schmidt von Gabi U. bezüglich Recht
Der genaue Sachverhalt liegt in dem Fax des LRA Demmin begründet, welches allerdings an eine andere Person gerichtet ist.
Es geht hier nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit, die das LRA gewiß nicht abstreitet, sondern um die
Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland.
Das Wort deutsch ist ein Adjektiv=Eigenschaftswort und begründet unsere Nationalität. Das Wort Staatsangehörigkeit sagt aus, welchem Staat wir angehören. Nochmals meine Frage: Welchem Staat gehören wir an, wenn es keine Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland gibt???
Liebe Frau Schmidt, was wissen Sie dazu?
Bayerisches Innenministerium:
"Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt." Ja toll!
Haben Sie als Abgeordnete eine Staatsangehörigkeitsurkunde?
Sind Sie wirklich Deutsche? Ich müßte mir, um Sie wählen zu können, eine solche Urkunde ausstellen lassen. Und, mit dieser Aussage vom Innenministerium, wär ich gleichzusetzen mit einem z.B. türkischen Landsmann, der die deutsche Staatsbürgerschaft demnach auch nur auf dem Papier besitzt. Es wird immer toller!
MfG Ullmann
Sehr geehrte Frau Ullmann,
ich glaube nicht, dass wir auf dieser abstrakten Diskussionsebene weiterkommen. Ich weiß auch nicht wie Sie darauf kommen, dass es keine Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland gäbe. Wenn ich Sie richtig verstehe haben Sie Probleme mit dem Nachweis Ihrer Staatsbürgerschaft. Es kann in der Tat so sein, dass Sie zwar einen Deutschen Reisepass oder Personalausweis haben, aber nicht mehr die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Und zwar zum Beispiel dann, wenn Sie auf Ihren Antrag hin eine weitere Staatsbürgerschaft angenommen haben. Dadurch verlieren Sie automatisch die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik – auch wenn Sie noch Ihren deutschen Personalausweis in Händen halten. Ich schlage Ihnen aber vor, dass Sie sich mit Ihrem konkreten Fall an einen oder eine Abgeordnete an Ihrem Wohnort wenden, nur so kann Ihnen gegebenenfalls geholfen werden – sicherlich nicht durch abstrakte Fragen auf abgeordnetenwatch.de.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt