Frage an Renate Schmidt von Gabi U. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Schmidt,
es gibt keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland. (Dazu liegt mir ein Fax des LRA Demmin vor)
Warum dem so ist, diese Frage wollte ich gern vom Innenministeruim in Bayern erklärt bekommen. Doch man speiste mich mit irgendwelchen §§ ab und verwies mich an das zuständige LRA. Dort diese Frage zu stellen erübrigt sich ja von selbst.
Deshalb wende ich mich an Sie. Bitte beantworten Sie mir doch meine Frage, aber nicht auch mit dem Zitieren von irgendwelchen §§ sondern auf gut deutsch, das ich es verstehen kann.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
G.Ullmann
Sehr geehrte Frau Ullmann,
der genaue Sachverhalt, der Sie dazu bewegt, diese Frage zu stellen, ist mir nicht bekannt.
Warum allerdings das LRA Demmin Ihnen die Auskunft gibt, es gäbe keine deutsche Staatsangehörigkeit, ist für mich nicht nachvollziehbar, Art. 116 GG regelt eben diese. Die Bayerische Verfassung kennt zwar eine bayerische Staatsangehörigkeit (in Art. 6), diese Regelung ist jedoch aufgrund Art. 73 GG Abs. 1 Nr. 1, der dem Bund die ausschließliche Gesetzgebung über Fragen der Staatsangehörigkeit zuweist, bedeutungslos. Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt