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Renate Schmidt
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Frage von marieluise e. •

Frage an Renate Schmidt von marieluise e. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schimidt,

meine nun 18jährige Tochter und ich 59 Jahre, leben von Hartz 4. Meine Tochter besucht z.Zt. ein kaufm Kolleg und wird von dort aus die gym. Oberstufe besuchen um ihr Wirtschaftsabitur zu machen. Im gleichen Monat als meine Tochter 18 Jahre alt wurde strich mir die Arge 41 Euro Unterhalt. Das bedeutet, dass ich für meine Tochter noch 126 Euro plus Kindergeld zur Verfügung habe. Davon muss ich alle Unkosten einschließlich Fahrgeld 25 Euro mtl. bestreiten. Die Schulbücher für das erste Jahr kosteten rund 70 Euro. Monat für Monat reicht unser Geld nicht einmal bis zum Ende für genügend Lebensmittel. An neue Kleidung für uns ist erst gar nicht zu denken. Da ich nicht glaube, dass wir ein Einzelfall sind bitte ich Sie, sich dazu doch einmal zu äußern.

Mfrdl. Gruss M. Eskens

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Eskens,
arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren erhalten 80 Prozent des Arbeitslosengelds II, wenn sie noch zuhause leben. Die 18- bis unter 25-jährigen werden nicht besser und nicht schlechter gestellt als die Ehe- bzw. Lebenspartner.

Ein Alleinstehender erhält 100 Prozent Arbeitslosengeld II, kommt ein Partner dazu, sind es 180 Prozent.

Klar ist: Leben mehrere Personen zusammen, dann fallen die Haushaltskosten für Versicherungen, Strom oder Haushaltsgeräte auch nicht mehrfach, sondern nur einmal an.

In Ihrem konkreten Fall verstehe ich aber nicht, warum Sie nicht BAföG für Ihre Tochter beantragen. Als Kollegschülerin ist sie BAföG berechtigt. Der Bedarfssatz für Kollegschülerinnen und –schüler, die zu Hause wohnen sind 354 €.

Ich rate Ihnen daher, sich bei einem Abgeordneten an Ihrem Wohnort oder direkt bei Ihrer ARGE über die konkreten Fördermöglichkeiten zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Schmidt