Frage an Renate Schmidt von Marianne F. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Schmidt,
in zunehmendem Maße werden Kinder mit Unterhaltszahlungen für ihre pflegebedürftigen Eltern in Pflegeheimen belastet, deren Renten zusammen mit den Leistungen der Pflegekassen selten ausreichen, um die hohen Heimkosten zu decken.
Die Eintreibung des Elternunterhalts durch die Sozialhilfeträger führt zu sehr viel Ungerechtigkeit und verursacht immensen Verwaltungsaufwand. Dies ist nicht zuletzt auf die sehr unklare Rechtslage zum Elternunterhalt zurückzuführen. Selbst Fachanwälte für Familienrecht sind beim Elternunterhalt oft überfordert - ebenso wie die Sachbearbeiter bei den Sozialhilfeträgern. Letztere verfügen i.d.R. nicht über die erforderliche Ausbildung im Unterhaltsrecht und sie besitzen nicht die richterliche Unabhängigkeit, die für zivilrechtliche Entscheidungen im Unterhaltsrecht notwendig wäre. Vielmehr unterliegen sie dem Zwang, für ihre Dienstherren möglichst hohe Einnahmen aus dem Elternunterhalt zu erzielen. Es verwundert insofern nicht, dass viele Unterhaltsberechnungen falsch sind und vom Familiengericht korrigiert werden (s. Forum Elternunterhalt).
Trotz hohen Verwaltungsaufwands nahmen die Sozialhilfeträger laut Sozialhilfestatistik des Stat. BA im Jahre 2004 nur etwa 1,3% ihrer Ausgaben über den Elternunterhalt ein. Die Elternunterhaltspflichtigen finanzieren also allenfalls den Verwaltungsaufwand, es kommt aber kein Cent tatsächlich bei den pflegebedürftigen Eltern an.
Nach § 8 SGB XI ist die pflegerische Versorgung der Bevölkerung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn Pflegebedürftigkeit kann JEDEN treffen.
Warum kommt die Allgemeinheit nur für die Pflegekosten von bedürftigen Kinderlosen und von Eltern auf, die wegen eigener Verfehlungen keinen Unterhalt von ihren Kindern fordern können?
Warum bestraft man gute Eltern, die leistungsfähige Kinder für die Gesellschaft herangezogen haben, mit der Unterhaltspflicht ihrer Kinder?
Ist das familienfreundlich?
Motiviert das zu Leistung?
Wie ist Ihre Meinung?
Sehr geehrte Frau Fruhmann,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage vom 23.2.2007 zum Thema „Elternunterhalt“. Bitte entschuldigen Sie, dass meine Antwort etwas gedauert hat.
Wie Sie mir bereits Ende letzten Jahres mitgeteilt haben, haben Sie am 3.11.2006 eine Petition in dieser Angelegenheit in den Deutschen Bundestag eingebracht. Vom Petitionsausschuss habe ich erfahren können, dass die Stellungnahme vom Bundesarbeitsministerium zu Ihrer Petition im Ausschuss jetzt vorliegt. Nun wird der Ausschuss eine Vorlage für die zuständigen Berichterstatter erstellen. Sobald der Berichterstatter der Koalition feststeht, werde ich mich mit ihm in Verbindung setzen, um den Sachstand und das weitere Vorgehen zu besprechen. Dies gilt es, zunächst abzuwarten. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen heute nicht mehr dazu berichten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Renate Schmidt