Frage an Renate Schmidt von M. B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Schmidt,
aus Ihrer Antwort an Herrn Simon geht hervor, dass Sie an der Reform der Kindschaftsrechtsreform arbeiten, ohne näher zu konkretisieren, wohin die Reform gehen soll.
Bislang wird auch in den Medien sehr einseitig über die Situation von Vätern berichtet, denen der Zugang zu ihrem Kind verwehrt wird. Die andere Variante, dass der umgangsberechtigte Elternteil den Kontakt abbricht, wird nur selten thematisiert.
Im Kindschaftsrecht von 1998 wurde der Umgang mit beiden Eltern als Recht des Kindes festgelegt.
Ich würde es begrüssen, wenn auch aus dieser Perspektive die Thematik behandelt würde, anstatt einen Geschlechterkampf Mutter gg. Vater zu betreiben.
Jegliche Reformen sollten darauf abstellen, das Recht des Kindes zu verbessern.
Mir fehlen hier komplett die Ideen in bezug auf Sanktionen gegenüber den kontaktverweigernden Umgangseltern.
Mit freundlichen Grüssen,
M. Bruß
Sehr geehrter Herr Bruß,
Sie haben Recht, dass es den Kindern am allerwenigsten zuträglich ist, wenn Mütter und Väter gegeneinander ausgespielt werden. Dies muss bei allen Neuregelungen vermieden werden. Und wir müssen häufiger über die Fälle sprechen, in denen der umgangsberechtigte Elternteil den Kontakt zum Kind abbricht. Kinder haben ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen. Das heißt umgekehrt, dass Eltern hier in der Pflicht stehen.
Gegenwärtig sieht es so aus, dass Kinder sich an das Jugendamt wenden können, wenn alle Gespräche mit dem entsprechenden Elternteil nicht fruchten. Das Jugendamt wird sie beraten und darin unterstützen, Mutter oder Vater regelmäßig zu sehen. Das Kind kann auch beim Familiengericht den Antrag stellen, über den Umfang seines Umgangsrechts mit diesem Elternteil zu entscheiden. Wenn eine Einigung nicht zustanden kommt, wird das Gericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden. Wie ich aber bereits geschrieben habe, kann der Weg über das Gericht immer nur die letzte Lösung sein.
Wir sind mit der Kindschaftsrechtsreform dabei, auf die veränderten gesellschaftlichen Wirklichkeiten zu regieren: Das Kind soll den Kontakt zu den Personen aufrechterhalten können, zu denen es gewachsene Bindungen hat. Ausschlaggebend ist bei allem immer das Kindeswohl.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Renate Schmidt