Frage an Renate Schmidt von Christian M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Renate Schmidt!
1. Im SozialGesetzBuch SGB 6 §56 steht:
Hier in Kurzform!
SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: Legt fest, dass Kindererziehungszeiten für die Pension automatisch der Mutter zugerechnet wird. Eine Änderung ist möglich, erfordert allerdings eine übereinstimmende Erklärung des Vaters mit der Mutter. Damit die Mutter die Erziehungszeit angerechnet bekommt ist keine derartige Erklärung nötig.
Nachzulesen hier im Link:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb06/sgb06x056.htm
Heisst das im Klartext Frau Schmidt, wenn überwiegend oder nur der Vater das Kind erzogen hat und es zu keiner übereinstimmenden Erklärung des Vaters mit der Mutter kommt, die Kindererziehungszeiten für die Rente automatisch der Mutter zugerechnet wird?
Das würde doch heissen, der Mann (Vater) wird automatisch um Jahre seiner Rente betrogen?
Will man mit solch einer Ungerechtigkeit / Ungleichbehandlung die Männer bzw. Väter aus der Erziehungszeit fernhalten, ist das so gewollt?
2. Ihr Ministerium heist: "Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend"
Warum wird da Männer nicht aufgeführt?
Warum wurde es nicht Geschlechtsneutral wie z.B. "Bundesministerin für Familie, Senioren, Jugend und Geschlechtergerechtigkeit" bezeichnet?
3. Ist der Zivildienst nicht dem Familienministerium untergeordnet? Die Zwangsdienstleistenden sind hier wiederrum auch nur die Männer. Viele sind der Meinung, dass die Wehrpflicht nur wegen des Zivildienstes aufrecht erhalten wird und man nicht auf billige Zivildienstleistende "Pflegekräfte" verzichten will und nur Männer aufgrund nur wegen ihres Geschlechts (Geschlechterrassismus?) davon betroffen sind. Es gibt viele Arbeitslose die Jobs suchen!
Die Frauen in Deutschland sind privilegiert und bevorzugt.
Die Männer sind diskriminiert und benachteiligt.
Sehen sie das auch so Frau Renate Schmidt?
Weitere Infos:
http://www.manndat.de
Sehr geehrter Herr Martens,
noch einige Zeilen zum Zivildienst: Nur anerkannte Kriegsdienstverweigerer
leisten Zivildienst. Zivildienst ist damit Erfüllung der Wehrpflicht durch
diejenigen, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe
verweigert haben. Damit hängt der Bestand des Zivildienstes vom Fortbestand
der Wehrpflicht ab. Die Sicherung sozialer Einrichtungen ist keine Aufgabe
des Zivildienstes. Das bedeutet: Der Zivildienst ist kein Grund für die
Aufrechterhaltung der Wehrpflicht.
Es kommt also allein darauf an, ob die Wehrpflicht weiterhin erforderlich
ist. Ich habe mich dazu klar positioniert. Maßgeblich sind für mich nicht
rechtliche Überlegungen, sondern die politische Überzeugung, dass in der
heutigen Situation keine ausreichenden Gründe mehr für die Beibehaltung der
Wehrpflicht bestehen. Bei meiner politischen Arbeit habe ich aber die
Entscheidungen des Kabinetts zu respektieren. Das erfordert, dass ich auch
eine von meiner persönlichen Auffassung zur allgemeinen Wehrpflicht
abweichenden Entscheidung mittragen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Renate Schmidt