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Frage von Jörg S. •

Frage an Renate Schmidt von Jörg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schmidt,

sie als Bundestagsmitglied sollten doch auf einfache Fragen eingehen können bzw. ein Zahlenwerk bestätigen, herab- oder heraufsetzen können. Wenn nicht Ihnen, wem dann liegen die genauen Zahlen vor. Der Datenreport ist Ihnen doch sicher geläufig. Die Frage dann einfacher: Wenn es maximal 8% Asylbewerber gibt, die anerkannt werden, dann sind die Anträge der anderen 92% doch ebenso geprüft, aber ablehend beschieden worden. Sind nach den einschlägigen Gesetzestexten diese 92% dann abzuschieben?
Nächste einfache Frage: Was kostet uns ein Asylbewerber monatlich ( also nicht nur das Taschengeld, was er erhält, sondern Unterkunft, Verpflegung, Arztbesuch etc )?
Ist es richtig, das Deutschland mehr Asylbewerber aufnimmt, als das ganze restliche EU-Europa zusammen.
Ich bin kein Mitglied einer Partei, möchte aber speziell von Ihnen wissen, ob sie für ein Verbot der NPD sind?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

aus Gründen der Klarheit möchte ich Ihnen noch Folgendes antworten:

Ihre erste Frage beantworte ich mit "Nein". Es gibt zahlreiche Regelungen im Aufenthaltsgesetz, die auch abgelehnten Asylbewerbern einen weiteren Verbleib im Bundesgebiet ermöglichen. Dies war auch im alten Ausländergesetz grundsätzlich nicht anders. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat bspw. mit der durch das Zuwanderungsgesetz vorgenommenen Einführung der Möglichkeit, Härtefallkommissionen auf der Ebene der Länder einzurichten, deutlich anerkannt, dass es Fälle gibt, die zwar im Asylverfahren keinen Erfolg hatten und zur Ausreise verpflichtet sind, die aber wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe im Bundesgebiet verbleiben sollten. Ich halte dies für richtig.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ein Asylbewerber hat gesetzlich festgelegte Ansprüche, wenn er hilfebedürftig ist, also nicht über ausreichende Mittel verfügt. Nicht jeder Asylbewerber ist hilfebedürftig. Der Umfang der zu gewährenden Leistungen ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) festgelegt. Das monatliche sog. Taschengeld zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse ist bundeseinheitlich auf ca. 40 Euro festgelegt (§ 3 Abs. 1 AsylbLG). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung differieren von Land zu Land und hängen nicht zuletzt von der Art der Leistungsgewährung ab. § 3 Abs. 2 AsylbLG legt den Wert der monatlichen Leistungen für den Haushaltsvorstand auf ca. 180 Euro fest. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat. Die Aufwendungen für Arztbesuche lassen sich nicht genauer beziffern. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration fasst den gesamten Leistungsbereich nach dem AsylbLG in ihrem 6. Lagebericht (Kap. B II.4.4.3) aus dem Jahr 2005 umfassend zusammen. Der Bericht ist unter http://www.integrationsbeauftragte.de/gra/aktuelles/aktuelles.php abrufbar.

Zu Ihrer dritten Frage: Die Antwort ist "Nein". Der Asylbewerberzugang ist für Deutschland seit Jahren rückläufig. Laut der letzten mir vorliegenden vergleichenden Angaben des Bundesministerium des Innern für das Jahr 2003, die allein den EU-Mitgliedstaat Italien nicht ausweisen, lag Deutschland bezogen auf den Anteil der Asylbewerber an der jeweiligen Wohnbevölkerung EU-weit an 11. Stelle – nur noch vor Finnland, Portugal und Spanien. Bezogen auf die absolute Zahl von Asylbewerbern lag Deutschland damals an dritter Stelle hinter Großbritannien und Frankreich.

Zu Ihrer vierten Frage: Ein Verbot der NPD ist derzeit aus verfassungsrechtlichen Gründen wohl nicht durchsetzbar. Die Hürden, die das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für Parteienverbote errichtet haben, sind aus guten Gründen beträchtlich. Das erste Verfahren wurde beendet, weil eine Sperrminorität von drei Richtern für dieses Verfahren ein unüberwindliches Verfahrenshindernis sah. Die Politik darf sich jedenfalls kein erneutes Scheitern in Karlsruhe erlauben. Die NPD muss meines Erachtens vor diesem Hintergrund zunächst allein auf dem Wege der politischen Auseinandersetzung bekämpft werden.
Dafür sollten sich die übrigen Parteien auch nicht zu fein sein: Denn es gibt viele gute Argumente, die die Positionen der NPD widerlegen. Diese Argumente müssen wir liefern.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt