Portrait von Renate Schmidt
Renate Schmidt
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Renate Schmidt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Josef H. •

Frage an Renate Schmidt von Josef H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,

seit Beginn dieses Jahres gibt es für Geringverdiener auf Antrag einen Zuschuss für das Kindergeld. Dies ist im Grunde genommen auch gut so. Es kommt jedoch häufig vor, dass Antragsteller einen ablehnenden Bescheid bekommen, da sie zu wenig verdienen bzw. ihr Vermögen zu gering ist um einen Anspruch auf diesen Zuschuss zu haben. Diese Personengruppe wird auf das Arbeitslosengeld II (Harz IV) verwiesen. Möglicherweise bestünde da ja ein Anspruch.
Einmal abgesehen davon, dass solch ein Bescheid wie ein Schlag in´s Gesicht bei der arbeitenden Unterschicht ankommt, hat der arbeitende Geringverdiener jetzt zwei Möglichkeiten:
1. er behält seinen Stolz, da er nicht einsieht, weshalb er – obwohl er Arbeit hat – zum Arbeitsamt gehen soll, und verzichtet auf den Zuschuss
2. er springt über seinen Schatten, beantragt Arbeitslosengeld II – obwohl er ja eigentlich Arbeit hat - und wird damit in die Arbeitslosenstatistik aufgenommen und bereitet dem Arbeitsamt noch unnötig Arbeit, die jene besser für die Menschen ohne Arbeit aufwenden sollten

Was haben Sie sich bei dieser Regelung gedacht und soll diese Regelung beibehalten werden?

Portrait von Renate Schmidt
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Högl,

hinter dem Kinderzuschlag steht die Idee, finanzielle Leistungen vor allem den Menschen zugute kommen zu lassen, die sie am dringendsten brauchen: Familien in prekären Einkommensverhältnissen, Alleinerziehenden und kinderreichen Familien. Eltern, die zwar kraft ihrer Erwerbstätigkeit den eigenen Bedarf, nicht aber den ihrer Kinder selbständig sichern können, soll geholfen werden. Nach der derzeitigen Regelung ist es nicht möglich, dass ALG II-Empfänger zugunsten des Kinderzuschlags auf ALG II verzichten können. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten aber bereits daran, dass in Zukunft mehr Menschen von dem Zuschlag profitieren können, indem wir z.B. künftig ein Wahlrecht zwischen Kinderzuschlag und ALG II einführen.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt