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Frage von Thomas G. •

Frage an Renate Schmidt von Thomas G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,

kürzlich wurde im Deutschen Bundestag durch die Grosse Koalition, federführend durch Frau Justizministerin Zypries, ein neues Gesetz in Bezug auf "selbstbestimmte" Vaterschaftstests verabschiedet, welches im Fall von Inanspruchnahme bei verheirateten Männern eine Strafe bis zu 5000 Euro, im Fall von nichtverheirateten Männern eine Strafe bis zu maximal 50 000 Euro vorsieht. Wie stehen Sie als ehemalige Familienministerin zu dieser Entscheidung? Ich stelle diese Frage vor dem Hintergrund, dass gemaess diverser Studien und Untersuchungen von ca. 10 % Kuckuckskindern ausgegangen wird. Ich möchte in diesem Zusammenhang anmerken, dass Frauen das Recht auf Abtreibung zusteht und häufig in Anspruch genommen wird. Allein im Jahr 2008 wurden in Deutschland lt. Statistischem Bundesamt 114.500 Abtreibungen vorgenommen, meist unter Bezugnahme der sog. sozialen Indikation. Dies gem. der Rechtssprechung ohne rechtliche Folgen für die betroffenen Frauen und mit dem zugrundeliegenden Argument, eine Schwangerschaft berühre zentrale Aspekte ihrer Identität.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen, ob eine Vaterschaft - und eben nicht unbedingt die biologische, sondern eben auch die "soziale" - nicht ebenso die männliche Identität zentral berührt, gerade in Hinblick auf die daraus entstehende soziale und finanzielle Verantwortung. Ein Gentest schafft nur Informationen mit dem Ziel der persönlichen Sicherheit eines eventuell zu Recht Zweifelnden. Warum sollten sich Männer unbegründet zu einem solchen Schritt entschliessen, wenn sie sich in einer intakten Partnerschaft befinden? Befürchten die Verantwortlichen hier ggf. einen Missbrauch und welches Männerbild liegt dem eventuell zugrunde? Sehen Sie hier eine Verhältnismässigkeit gewahrt? Wie stehen Sie persönlich zur Verabschiedung dieses Gesetzes und der daraus für betroffene Männer geltenden Rechtslage.

Ich danke für Ihre Zeit und Mühe.

Mit freundlichen Grüssen

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