Frage an Renate Rastätter von Christian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Rastätter,
Deutschland hat bereits 2003 das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption unterzeichnet, aber bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Erforderlich wäre dazu unter anderem eine Verschärfung des Straftatbestands des §108 StGB (Abgeordnetenbestechung).
Mehr als 3/4 der UN Mitgliedstaaten haben diese UN-Konvention bereits ratifiziert. Deutschland hinkt hinterher. Wie stehen Sie als auch direkt Betroffene dazu?
Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungsprozesse sind elementare Voraussetzungen für die Akzeptanz der Demokratie in Deutschland. Jeglicher Anschein von Käuflichkeit politischer Entscheidungen ist schädlich für das Ansehen der Politik insgesamt. Dieses Gebot muss von den einzelnen Abgeordneten als auch von den Parteien beachtet werden. Die Bekämpfung und die Vorbeugung von Korruption sind Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption, das Deutschland im Jahr 2003 zwar unterzeichnet, aber bis heute noch nicht ratifiziert hat. Das Übereinkommen fordert u. a. auch, dass die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten unter Strafe gestellt wird, was in Deutschland eine Verschärfung des § 108 e Strafgesetzbuch zur Folge hätte. Dieser Straftatbestand sieht aktuell nur die Bestrafung des sogenannten "Stimmenkaufs", also einer konkreten durch Bestechung eines Mandatsträgers hervorgerufene Beeinflussung einer Wahl oder Abstimmung vor. Sonstige Zuwendungen werden vom Strafgesetzbuch nicht sanktioniert. Damit ist unklar ab wann Spenden an Mandatsträger für deren politische Tätigkeit Anlass geben könnten, die Frage zur "Käuflichkeit" zu überprüfen.
Der Handlungsbedarf bzw. die Reform dieser Vorschrift ist daher überfällig. Ich halte deshalb die Umsetzung dieses Übereinkommens in innerstaatliches Recht für dringend notwendig, da es auch international ein schlechtes Licht auf Deutschland wirft, wenn die Ratifikation eines internationalen Abkommens auf unbestimmte Zeit verschoben wird.
Renate Rastätter, MdL