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Renate Künast
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Frage von Birte K. •

Frage an Renate Künast von Birte K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Künast

mich würde interessieren, wie Sie zu der geplanten Grundgesetzänderung stehen, die mit der Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr mbH zu einer Privatisierung der Autobahnen durch die Hintertür führen wird. Sobald diese GmbH existiert, wird es doch fast unmöglich, die Aktivitäten parlamentarisch zu kontrollieren. Ich jedenfalls bin dagegen, dass Autobahnen privatisiert werden oder gar der Bau neuer Straßen aus privatwirtschaftlichen Gründen erfolgt. Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

Birte Kurth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Kurth,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Ich stimme Ihnen zu: Entgegen Sigmar Gabriels Aussage, es werde durch die Gesetzesänderungen zu keinerlei Privatisierung kommen, ermöglicht die Grundgesetzänderung eine Privatisierung der Autobahnen durch die Hintertür. So können zum Beispiel Tochtergesellschaften der neuen Infrastrukturgesellschaft privatisiert werden. Auch öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP), bei denen Privatunternehmen den Bau und Betrieb von Autobahnen übernehmen und im Gegenzug die dort anfallende Maut erhalten, treiben den Ausverkauf unserer öffentlichen Infrastruktur voran. Dabei hat selbst der Bundesrechnungshof festgestellt, dass ÖPP-Projekte durch die höhere Verzinsung gegenüber Projekten des Bundes teurer seien als staatlich realisierte Projekte.
Somit wird durch die Institutionalisierung der ÖPP die demokratische Steuerung des Bundestages nicht nur erheblich eingeschränkt, sondern die Kostenlast beim Straßenbau sogar größer.

Wir Grüne fordern deshalb mehr parlamentarische Kontrolle und Transparenz der Infrastrukturgesellschaft Verkehr. Es müssen weitere Privatisierungsschranken im Grundgesetz eingezogen werden, um die Privatisierung von Autobahnen dauerhaft zu verhindern. Eine Aktiengesellschaft als Rechtsform der Gesellschaft, welche die Kontrolle und Steuerung ungemein einschränken würde, muss ausgeschlossen werden. Hingegen muss der Bundesrechnungshof umfassende Prüfrechte erhalten und die Satzung der Gesellschaft im Plenum des Bundestages beraten werden. Auch die Kompetenz, über Mittel für Neu- und Ausbaumaßnahmen zu entscheiden, soll weiterhin beim Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bleiben.

Wir wollen keinen neuen Markt für profitorientierte Privatunternehmen schaffen. Eine ausreichend ausgebaute und für alle nutzbare Infrastruktur ist und muss fester Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast

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