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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Joachim L. •

Warum werden die Vorgänge rund um die Maskenbeschaffung des BMG noch immer nicht durch einen Untersuchungsausschuss des Bundestages überprüft?

Sehr geehrte Frau Künast,
auch mehr als 2 Jahre nach der Hoch-Zeit der Maskenbeschaffung durch das BMG sind viele fragwürdige Vorgänge noch nicht untersucht oder gar aufgeklärt worden.
Verträge mit zweifelhaften Partnern, Vertragsbrüchigkeit bei anderen, Korruptionsverdacht, Mauern des Schweigens, teure Gerichtsverfahren – das alles hätte schon längst Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sein müssen.
Warum hat die neue Regierungskoalition noch keinen Untersuchungsausschuss des Bundestags beantragt?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

leider ist das Problem bei den Maskendeals, dass diese nach aktuellem Stand des Strafgesetzbuches nicht strafbar sind und der Sachverhalt dahingehend aufgeklärt ist. Dies hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil bestätigt, wonach Georg Nüßlein und Alfred Sauter nicht den Tatbestand der Bestechlichkeit von Mandatsträgern erfüllen. Dementsprechend halten wir einen Untersuchungsausschuss für nicht zielführend.

Wir können Ihren Frust über die Straffreiheit der Maskendeals dennoch gut nachvollziehen.

Um weitere Szenarien wie beispielsweise bei den Maskendeals zu verhindern und diese Strafbarkeitslücke zu schließen haben wir innerhalb der Ampel-Koalition vereinbart, den Straftatsbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer auszugestalten. Wir können Ihnen versichern, dass an diesen Änderungen des Strafgesetzbuches aktuell intensiv gearbeitet wird.

Freundliche Grüße

Team Renate Künast

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