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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Herbert Z. •

Wann befasst sich der Rechtsausschuss und die Fraktion der Grünen mit den notwendigen Ergänzungen des Wohnungseigentumsgesetz?

Sehr geehrte Frau Künast,
durch Änderung des Wohnungseigentumsgesetz zum 1.12.20 wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Bis November 2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen (Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen) die übrigen Eigentümer die Beklagten. Dadurch war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.
Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Anlass der Reform des WEG im Jahr 2020 war unter anderem die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof (Beschluss vom 2. Juni 2005 – V ZB 32/05). Eine solche war bei der Konzeption des WEG zunächst nicht vorgesehen, weshalb hierfür eine Änderung des materiellen Rechts notwendig war.

Diese Änderung im materiellen Recht schlägt sich verfahrensrechtlich wie von Ihnen beschrieben nieder.

Im Rechtsausschuss werden wir uns zeitnah wieder mit einer Änderung des WEG befassen. Wir nehmen Ihre Bedenken war und werden uns im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens natürlich damit auseinandersetzen.

Freundliche Grüße,

Team Renate Künast

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