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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christoph T. •

Sind Sie dafür, dass das BVG die AfD auf Verfassungstreue überprüfen soll?

Sehr geehrte Frau Künast, sicherlich haben Sie von der Petition zum "AfD-Verbot" [1] schon gehört und die ganzen Gründe, aus denen die AfD sich weitreichender verfassungswidriger Einstellungen verdächtig macht, brauche ich hier gar nicht zu wiederholen. Auf eine gerichtliche Untersuchung aber zu verzichten oder diese zu verzögern, um die AfD in ihrer "Opferrolle" zu bestärken, wäre aber nach Ansicht vieler kontraproduktiv, weil die AfD ihr diesbezügliches Wählerpotenzial bereits aktiviert hat und es auf der anderen Seite die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens und die erheblichen Konsequenzen für die Bundesrepublik, die aus einer verspäteten oder versäumten Entscheidung resultieren könnten, zu bedenken gibt.

Daher meine Frage an Sie: Unterstützen Sie einer Untersuchung der AfD auf Verfassungstreue durch das Bundesverfassungsgericht? Und falls ja, überlegen werden Sie hierfür aus dem Bundestag die Initiative ergreifen?

[1] https://innn.it/afdverbot

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

wir befinden uns aktuell mit Blick auf den Rechtsextremismus in unserem Land in einer sich immer weiter zuspitzenden Situation. Wir stellen uns als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dieser großen Herausforderung. Wir haben im Bundestag in den letzten beiden Jahren bereits verschiedene Gesetze beschlossen, mit denen wir den Umtrieben von Extremist*innen rechtsstaatlich entgegentreten: Um den Missbrauch öffentlicher Gelder für Demokratiezersetzung zu verhindern, haben wir eine Regelung verabschiedet, nach der parteinahe Stiftungen nun nicht nur bekennen, sondern auch sicherstellen müssen, dass sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv eintreten. Eine Stiftung, die dieses Fundament untergräbt, kann keine staatlichen Gelder erhalten. In der Parteienfinanzierung haben wir dafür gesorgt, dass unlautere Parteienwerbung durch reiche Hintermänner nun besser durchkreuzt werden kann. Und wir haben im Bundesrecht dafür gesorgt, dass Verfassungsfeind*innen schneller aus dem Öffentlichen Dienst und aus der Bundeswehr entfernt werden können. Das sind nur einige Beispiele.

Die von der AfD ausgehende Gefahr nehmen wir sehr ernst und prüfen entsprechende Handlungsoptionen fortlaufend. Wir setzen uns daher intensiv mit allen Vorschlägen auseinander, die politisch wie rechtlich diskutiert werden und die von vielen Menschen gefordert werden. Dazu zählt der Vorschlag, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der AfD zu stellen oder auf Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Aberkennung von Grundrechten für einzelne AfD-Demagog*innen sowie mögliche Verbote von der AfD nahestehenden Vereinigungen wie der „Jungen Alternative“ werden ebenfalls diskutiert.

Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Zudem würde ein solches Verfahren wahrscheinlich Jahre in Anspruch nehmen. Und das demokratiefeindliche Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten. Selbstverständlich müssen aber alle verantwortlichen Verfassungsorgane die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden beständig im Blick behalten und die Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Parteienfinanzierung der NPD (inzwischen in „Die Heimat“ umbenannt) zeigt: Unsere Demokratie ist wehrhaft, ihre Organe können gegen Extremist*innen und Verfassungsfeind*innen vorgehen - und tun das auch erfolgreich. In diesem Kampf kann der Rechtsstaat auf einen ganzen Werkzeugkoffer unterschiedlicher Instrumente zurückgreifen. Alle Verfassungsorgane sind aufgerufen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun genau auszuwerten, die Nutzung der jeweiligen Instrumente im Lichte aktueller Erkenntnisse in Betracht zu ziehen und sehr genau abzuwägen, welche wann tatsächlich Aussicht auf Erfolg haben.

Im Kampf gegen Rechtsextreme muss der Rechtsstaat die Vorfeldorganisationen der AfD im Blick behalten. Diese spielen eine entscheidende Rolle bei der Vernetzung und Personalrekrutierung der rechtsextremen Szene. Sie tragen massiv zum Erstarken von Hass und Hetze bei. Deshalb stehen Vereine und Organisationen wie etwa die „Identitäre Bewegung“ oder auch die „Junge Alternative” zu Recht im Fokus der Sicherheitsbehörden und sind bereits als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Sie sind regelmäßig Treiber, wenn es darum geht, rechtsextremistische Positionen der AfD den Weg zu ebnen. Aber auch ein Verbot solcher Vereine ist voraussetzungsvoll. Auch hier ist die Bundesregierung fortlaufend gefordert, auf Basis der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu prüfen, ob die Voraussetzungen für vereinsrechtliche Maßnahmen gesichert vorliegen, so wie sie es auch schon bei der „Artgemeinschaft“, den „Hammerskins“ und anderen rechtsextremistischen Organisationen getan hat.

Wahrscheinlich stellen Sie diese Antworten nicht wirklich zufrieden. Das könnten wir sehr gut verstehen. Aber seien Sie nochmals versichert: Hier sorgfältig abzuwägen heißt nicht, untätig zu sein. Alle geeigneten und erfolgversprechenden rechtsstaatlichen Instrumente sind immer eine Option. Wir haben sie immer aufmerksam im Blick. Zugleich bleibt es eine gemeinsame Aufgabe aller überzeugten Demokrat*innen, Verfassungsfeind*innen inhaltlich zu stellen, ihnen zuallererst so den Nährboden zu entziehen, dem Hass, der Hetze und der Menschenverachtung entschieden entgegenzutreten. Der Rechtsstaat hat starke Mittel in der Hand, er ist nicht hilflos, sondern wehrhaft zum rechten Zeitpunkt. Am Ende hat die Demokratie nur eine Zukunft, wenn sie getragen wird von engagierten Bürger*innen, die bei allen Meinungsunterschieden einen demokratischen Grundkonsens teilen und als Wert pflegen.

Freundliche Grüße, Team Künast


 

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