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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Markus P. •

Frage an Renate Künast von Markus P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Rahe, liebe Frau Künast!

Ihre Antwort vom 01.04. auf meine Frage vom 30.03. ist für mich nicht leider nur ausweichend beantwortet worden.
Ich versuche - man möge mir das zugestehen - meine Fragen nochmals ausführlicher und präziser zu fassen und bitte Sie um klare, unzweideutige Antworten.
Diese Antworten sind für mich und viele andere ganz sicher wahlentscheidend.

Im Klartext setzt sich Frau Künast und Ihre Partei für ein totales Waffenverbot im Privatbereich ein. So sie dies nicht gleich erreichen kann, dann über den Umweg eines Verbotes der Aufbewahrung im privaten Bereich oder über eine unsinnige, weil, wie Ihr Kollege Ramelow ja eindeutig bewiesen hat, nicht mögliche Trennung von Waffe und Muniton, .
Die von Ihr bzw. Ihrer Partei angeführte Begründung habe ich in meiner Frage vom 30.03. bereits zitiert.

Als Ausrede, warum in den anderen, von mir genannten Bereiche keine Verbote erfolgen, nennen Sie Verkehrskontrollen und Strafen bei Gesetzesübertretungen womit Sie sich mit den rechtsstaatlich möglichen Mitteln zufrieden zeigen.
Seltsam, wo doch die (ebenfalls unschuldigen) Opferzahlen in diesen Bereichen gemäß den amtlichen Statistiken deutlich höher liegen.

Bei uns Waffenbesitzern reichen Ihnen die rechtsstaatlich möglichen Kontrollen und die Bestrafung eines einzelnen (!) Täters dann unverständlicherweise nicht mehr. In diesem Bereich denunzieren Sie alle privaten Waffenbesitzer und wollen für uns die im Grundgesetz verankerten Rechte (Artikel 2 und Artikel 13) einschränken bzw. abschaffen.

Deshalb frage ich nun nochmals ganz präzise:
1. Warum machen Sie hier, trotz der amtlich bekannten und vorgelegten Fakten und sicher auch wider besseren Wissens, einen solchen Unterschied?
2. Warum lehnen Sie einen privaten Waffenbesitz tatsächlich so vehement ab, daß Sie diesen sogar mit unlauteren Mitteln zu bekämpfen suchen?

In Erwartung Ihrer Antworten verbleibe ich.

Hochachtungsvoll, Markus Präg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Präg,

gerne beantworte ich Ihnen auch diese erneuten Fragen.

Wofür ich mich einsetze, können Sie dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag entnehmen. Dort heißt es: "die waffenrechtlichen Vorschriften über den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen mit dem Ziel zu verschärfen, die Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen grundsätzlich zu untersagen."

Zu Ihren nunmehr präzisierten Fragen:

Im Bereich des Straßenverkehrs gibt es Statistiken über die Zahl der zugelassenen Autos, während im Bereich des Waffenrechts noch nicht einmal ein bundesweites Waffenregister vorhanden ist. Erst vor wenigen Tagen musste die Bundesregierung auf eine Anfrage unserer innenpolitischen Sprecherin Silke Stokar einräumen, dass sie keine Erkenntnisse darüber hat, wie viele Waffen es in Privathand überhaupt gibt. Daher können die Opferzahlen nicht miteinander verglichen werden. Beide Bereiche gegeneinander auszuspielen, ist nicht angebracht.

Wir lehnen die Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition durch Sportschützen in ihren Privatwohnungen ab. Nicht mit unlauteren Mitteln, sondern - wenn das Parlament dies so beschließen sollte - auf Grund eines Gesetzes. Ob es dabei Ausnahmen in besonders begründeten Fällen geben muss, wird sich ggf. während der Beratungen zu einem solchen Gesetz herausstellen. Bisher gibt es nach unserer Auffassung jedenfalls zu viele Ausnahmen in diesem Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast

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