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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus B. •

Frage an Renate Künast von Klaus B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Künast,

wie ich in Erinnerung habe, sind auch Sie Befürworterin von Hartz IV gewesen.

Ich empfange zwar keine HartzIV-Leistung, es interessiert mich aber trotzdem, warum Verheiratete 90%, Kinder 60% von derzeit Euro 351 erhalten. In öffentlichen Diskussionen der Politprominenz wird immer von Euro 351 für ALLE gesprochen. Bitte erklären Sie mir die Prozentsätze.

Freundliche Grüße aus Berlin

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Böttcher,

Vielen Dank für Ihre Frage an Renate Künast, die ich gerne in ihrem Namen beantworte. Es ist richtig, dass Frau Künast zu den Befürworterinnen von Reformen auf dem Arbeitsmarkt gehörte und dass die Grünen den Hartz-Gesetzen zugestimmt haben. Grundsätzlich war die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe richtig. In vielen Bereichen der „Hartz-Gesetze“ konnten sich die Grünen jedoch mit ihren Forderungen nicht gegen die SPD durchsetzen. So zum Beispiel bei der Anrechung der Altersvorsorge. Frau Künast hält es für einen Fehler, dass ein flächendeckender Mindestlohn nicht Teil des Reformprogramms wurde.

Nun zu Ihrer Frage nach der Begründung für die verschiedenen Regelsätze. Sie Fragen sich zu Recht, warum die Regelsätze für Kinder so viel niedriger als die von Erwachsenen sind. Ohne den tatsächlichen Bedarf zu prüfen, wurden diese pauschal aus dem Eckregelsatz eines Erwachsenen, allein stehenden Haushaltsvorstandes abgeleitet. Diese Art der Berechnung wurde kürzlich vom Bundessozialgericht beanstandet. Sie wird den realen Bedürfnissen von Kindern nicht gerecht. Wir Grüne sind deshalb dafür, den Bedarf von Kindern und Jugendlichen eigenständig zu ermitteln. Anders als Erwachsene, sind Kinder noch in der Entwicklung. Dadurch besteht ein besonderer Bedarf von Kindern – etwa für Schulmaterial, Kleidung, Klassenfahrten usw. Dieser wird durch die geltenden Regelsätze nach dem SGB II und SGB XII nicht abgedeckt

Partner einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 90 % der Regelleistung. Begründet wurde dies damit, dass durch das Zusammenleben geringere Kosten anfallen, da beispielsweise Haushaltsgeräte gemeinsam genutzt werden können.

Wir treten dafür ein, die Sätze für das Arbeitslosengeld II neu zu berechnen und an das gestiegene Preisniveau anzupassen. Für einen alleinstehenden Erwachsenen sollte die Regelleistung in Zukunft 420 Euro statt 351 Euro betragen.

Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass das SGB II insgesamt reformbedürftig ist. Wir haben hierfür das Konzept der Grünen Grundsicherung entwickelt. Die Grüne Grundsicherung umfasst Teilhabegarantien und Existenzsicherung. Sie besteht gleichberechtigt aus materieller Absicherung und dem Zugang zu fördernden und befähigenden Institutionen und Instrumenten.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter http://www.gruene-bundestag.de unter dem Stichwort „Arbeit“.

Mit besten Grüßen

Cordula Andrä

Referentin

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