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Renate Künast
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Frage von Peter R. •

Frage an Renate Künast von Peter R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Künast,

würden Sie sich bitte dafür einsetzen, daß die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung abgeschafft wird? Z.B. durch die Bürgerversicherung? Die Zweiklassenbehandlung in Deutschland ist nicht mer zu ertragen und führt, auch bei Angestellten wie mir, durch ihre Ungerechtigkeit zu mehr und mehr Verdruß. Kann ich irgendwo einsehen, welcher Politiker privat oder gesetzlich versichert ist?

Mit freundlichen Grüßen, Peter Regenbrecht

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Regenbrecht,

herzlichen Dank für Ihre Mail an Renate Künast, die ich gerne in ihrem Namen beantworte. Frau Künast und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen sich mit Vehemenz für eine gerechte Krankenversicherung ein. Wir wollen Strukturdefizite und Gerechtigkeitslücken in der Krankenversicherung beheben. Deshalb treten wir für die Weiterentwicklung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung ein. Unser Modell sieht folgende Punkte vor:

- Alle BürgerInnen werden versicherungspflichtig. Auch BeamtInnen, Abgeordnete und Selbstständige. Die bisher privat Versicherten werden ebenfalls in die Bürgerversicherung aufgenommen. Ihre zusätzlichen Leistungsansprüche, die sie über die private Krankenversicherung erworben haben, bleiben ihnen erhalten und werden über Zusatzversicherungen gewährleistet.

- Alle Einkunftsarten - auch Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte - werden in die Finanzierung der Krankenversicherung einbezogen. Dhttp://www.abgeordnetenwatch.de/admin/moderation/images/_btn_umbrueche_entfernen.gifamit durch die Heranziehung weiterer Einkommensarten nicht vor allem kleine und mittlere EinkommensbezieherInnen belastet werden, wollen wir für die zusätzlichen Einkommensarten Freigrenzen einräumen und die Beitragsbemessungsgrenze moderat anheben.

- Die Parität bleibt erhalten. Die Beiträge auf Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung werden weiterhin (soweit sie nicht den zum 1.7.2005 eingeführten Sonderbeitrag betreffen) je zur Hälfte durch ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber finanziert.

- Kinder sowie nicht erwerbstätige EhegattInnen und LebenspartnerInnen, die Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen, müssen keine Beiträge zahlen. Für alle anderen Ehepaare und eingetragenen Lebensgemeinschaften wird ein Splitting eingeführt. Dabei wird das Einkommen der Ehe- bzw. LebenspartnerInnen rechnerisch auf beide Personen verteilt. Danach werden beide Einkommenshälften bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Beitragspflicht unterworfen. Damit ändert sich für Versicherte mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze an ihrer Beitragsbelastung nichts. Besserverdienende EinverdienerInnen-Ehen müssen dagegen auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge entrichten als bisher.

- Die Bürgerversicherung kann auch durch private Krankenversicherungsunternehmen angeboten werden. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen können also neben den Zusatzversicherungen auch weiterhin Vollversicherungen anbieten. Allerdings müssen sie sich dem Wettbewerb mit den gesetzlichen Krankenkassen stellen. Alle BürgerInnen können sich damit frei zwischen allen gesetzlichen und privaten Kassen entscheiden.

Zu Ihrer zweiten Frage der Krankenversicherung von Abgeordneten: PolitikerInnen können frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Informationen darüber, wer in welcher Krankenversicherung versichert ist, liegen uns nicht vor.

Ich hoffe, wir konnten Ihnen mit Ihrem Anliegen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Cordula Andrä

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