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Renate Künast
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Frage von Bernhard K. •

Frage an Renate Künast von Bernhard K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Künast,

nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten "Nichtraucherschutz" beginnt das Formulieren von Gesetzestexten aufs neue. Eine sogenannte einheitliche Regelung ist in aller Munde. Das kann auch eine einheitliche Regelung zum Nachteil der Nichtraucher sein. Und wieder ist Warten und Verzögerungstaktik angesagt. Mich würde es nicht wundern, wenn auch die neuen Gesetze den angestrebten Schutz verfehlen oder vor dem Gericht nicht bestehen können.
Doch warum warten?
Man kann doch parallel über den Arbeitsschutz, durch Streichung der Ausnahmeregelung, die Rauchfreiheit am Arbeitsplatz erreichen. Doppelt hält besser. Es ist sowieso früher oder später fällig die Ausnahme zu streichen. Warum also nicht sofort?

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kletzenbauer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,

vielen Dank für Ihre Mail und den Vorschlag via Arbeitsschutz Fortschritte beim Schutz vor Passivrauchen zu erreichen. Diesen Vorschlag an uns Grüne zu richten heißt jedoch Eulen nach Athen tragen. Wir haben bereits zwei Vorstöße genau zu diesem Aspekt im Bundestag unternommen. Als ersten Schritt hatten wir die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert einen entsprechenden Vorschlag für die Änderung der Arbeitsstättenverordnung vor zu legen. Dieser Antrag wurde von der Koalition abgelehnt. Im Zusammenhang mit den von der Koalition eingebrachten gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Einrichtungen des Bundes haben wir Grünen eine konkrete Änderung der des Arbeitsschutzgesetzes vorgeschlagen. Ziel war die Abschaffung der Ausnahmeregelung für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr. Auch dies wurde von der Koalition bei der Abstimmung im Bundestag abgelehnt.
Renate Künast hat bereits nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Gesetzen einiger Bundesländer angekündigt, dass die grüne Bundestagsfraktion nach der parlamentarischen Sommerpause einen erneuten Vorstoß in der Sache unternimmt. Da die Regelungskompetenzen des Bundes für den Arbeitsschutz unbestritten sind, werden wir vermutlich erneut eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes vorschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Jarasch
Fraktionsvorstandsreferentin

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