Frage an Renate Künast von Sabine K. bezüglich Gesundheit
Werte Frau Künast,
Ich habe Ihren Standpunkt zum Thema Rauchen in Gaststätten über die Medien zur Kenntnis genommen und nun eine Frage: Das Rauchverbot soll doch Nichtraucher vor Passivrauchen schützen. Wenn nun eine inhabergeführte Gaststätte sich entschließt, das Rauchen in seinen Räumen zu gestatten, dann kann das kenntlich gemacht werden, indem z. B. ein großes "R" an der Eingangstür jedem potentiellen Besucher klar macht, dass es sich um ein Raucherlokal handelt. . Alle Besucher wissen, worauf sie sich einlassen.Niemand zwingt einen Nichtraucher, solche Lokale zu betreten, also kann auch kein Nichtraucher sich über Qualm und Gestank beschweren . Kann man einem Menschen nicht die Wahl lassen, sich dort aufzuhalten, wo er sich wohlfühlt oder nicht wohlfühlt? Und da es um die sogenannten Eckkneipen geht, ich bin sicher, ein großer Teil derjenigen, die dagegen giften, haben noch nie einen Fuß in ein solches Etablissement gesetzt haben und auch nicht setzen wollen.
Tabak ist eine legale Droge, an der der Staat nicht schlecht verdient. Die EU fördert den Tabakanbau sogar mit Steuermitteln, die wiederum von wem? - vom Steuerzahler- subventioniert wird, d. h., der Steuerzahler blecht für ein Produkt, das einerseits legal, andererseits verteufelt und in bestimmten Bereichen verboten wird. Wenn Sie mir diese Diskrepanz schlüssig erklären können, wäre ich auch bereit, Ihrer Argumentation zu folgen.
Ich warte dringend auf eine Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sabine Käufer
Sehr geehrte Frau Käufer,
unser Ziel beim Thema Rauchverbot in Gaststätten ist es, die Nichtraucher zu schützen. Passivrauchen kann Krebs auslösen, es kann zu Schlaganfällen und Lungenkrankheiten führen. Mit einem Rauchverbot in Gaststätten sollen daher nicht die Raucher gegängelt, sondern die Nichtraucher vor den Folgen des Tabakkonsums geschützt werden. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgebung der Bundesländer zum Rauchverbot in Gaststätten für ungültig erklärt. Zu Recht, denn es gibt in diesen Regelungen zu viele Ausnahmen. Geschont wurden einmal die Festzeltwirte, ein anderes Mal die größeren Gaststätten mit Nebenraum oder die Traditionsvereine. Damit ist höchstrichterlich bestätigt worden, was politisch auf der Hand liegt: Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung beim Nichtraucherschutz.
Am sinnvollsten wäre es aus unserer Sicht, das Arbeitsschutzgesetz zu ändern. Hier gibt es bis heute eine Ausnahmeregelung: Wer in der Gastronimie arbeitet, muss es in Kauf nehmen, wenn an seinem Arbeitsplatz geraucht wird, während alle anderen Arbeitnehmer längst das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben. Das ist unhaltbar geworden. Anders als der Gast kann die Angestellte hinter dem Tresen nicht entscheiden, wie lange sie bleiben will und ist dem Rauch ausgesetzt. Es ist nicht verwunderlich, dass Beschäftigte in der Gastronomie ein um 50 Prozent erhöhtes Risiko haben, an Lungenkrebs zu erkranken. Jeder Raucher hat das Recht, selbst zu entscheiden ob er seine Gesundheit schädigen will. Aber wenn andere gefährdet werden, ist es berechtigt und sogar geboten, die Freiheit der Rauchenden einzuschränken. Wir Grünen werden im Herbst erneut diesen Vorschlag in den Bundestag einbringen.
Das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz in der Gastronomie schützt Angestellte und Gäste. Und wenn der Inhaber einer Kneipe selbst hinter der Theke steht, hätte er die Möglichkeit, Rauchen in seiner Gaststätte zu erlauben.
Mit freundlichen Grüßen
Cordula Andrä