Frage an Renate Künast von Falko H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werte Frau Kühnast,
ich wende mich mit meiner Frage an Sie, da Sie ja Hartz IV mit erfunden haben.
Heute musste ich in den Medien erstaunt feststellen, dass Frau Merkel behauptet, Hartz IV Empfänger bekommen Heizung und Stromkosten voll erstattet. Deswegen brauchen wir keine Sozialtarife. Die Praxis sieht aber anders aus. Strom bekommen wir gar nicht erstattet und Heizkosten nicht voll.
Unsere Kommunale Beschäftigungsagentur hat sowieso eigene Gesetze und sie behaupten, sie dürfen das. Sie ziehen von allem was einem zusteht, 18 Prozent ab. Da ja alle 6 Monate die Fallmanger wechseln, kommt keine Kontinuität in den Ablauf. Wenn es Änderungen in den Modalitäten gibt, die zugunsten der KoBa sind, werden die Anträge innerhalb von drei Werktagen bearbeitet. Geht es zu Lasten der KoBa dauert es bis zu vier Wochen. Da wird ein Haufen Geld eingespart.
Nun die Frage, sind die Hartz IV Gesetze nicht für alle verbindlich?
Warum werden alle 6 Monate ungeschulte Fallmanager eingesetzt, um immer wieder Geld zu sparen. Wie sehen Sie das?
War das so geplant?
MfG
Falko Haltenhof
Sehr geehrter Herr Haltenhof,
es ist richtig, dass ALG II Bezieher Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erstattet bekommen, allerdings nur soweit diese angemessen sind. Was angemessen ist, entscheidet das Land oder die Kommune. Die Frage der Angemessenheit wird den örtlichen Trägern überlassen, weil diese den örtlichen Wohnungsmarkt in der Regel am besten einschätzen können. Wir haben diese Regelung prinzipiell für richtig gehalten - und tun dies nach wie vor. Ungeachtet dessen sehen wir die Versuche von einzelnen Kommunen äußerst kritisch, mittels einer stengen Auslegung Kosten auf dem Rücken der Hilfebedürftigen einzusparen. Das scheint bei Ihnen der Fall zu sein. Im Moment gibt es eine lebhafte Debatte darüber, ob der Bund nicht zumindest einige Rahmenkriterien zur Bestimmung der Angemessenheit vorgeben sollte, um solche Mißbräuche zu verhindern. Die Bundesregierung lehnt dies im Moment noch ab, auch unter Verweis auf die Konkretisierung der Angemessenheit, die inzwischen auf richterlichem Wege erfolgt ist.
Anders als die Kosten für Unterkunft und Heizung müssen ALG II-Bezieher die Stromkosten jedoch aus der Regelleistung bestreiten. Das bedeutet: Steigende Stromkosten werden zu einem Problem, wenn die Regelleistung nicht angehoben wird. Unter anderem deshalb forden wir seit geraumer Zeit eine Anpassung der Regelleistung. Deshalb haben wir im Deutschen Bundestag wiederholt deutlich gemacht, dass das ALG II heute rund 420€ betragen müsste, um das sozio-kulturelle Existenzminimum zuverlässig zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Cordula Andrä
Referentin