Frage an Renate Künast von Julie E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Rade !
Sehr geehrte Frau Künast !
Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage vom 24.4.08
Leider empfinde ich Ihre Antwort aber als nicht ausreichend,da Sie auf meine eigentliche Frage überhaupt nicht eingehen.
Aus diesem Grund gestatten Sie mir bitte, dass ich meine eigentliche Frage an Sie wiederhole. Hier der maßgebliche Teil meiner Frage vom 24.4.08:
Für kompetente Fachleute steht inzwischen fest: die Arbeitsgelegenheit MAE ist vielfach Zwangsarbeit, die dem Charakter nach weder vom Grundgesetz der BRD (Artikel 12 u. 25), noch von vielen anderen internationalen Abkommen gedeckt ist. Sie widerspricht diesen Abkommen. Ich verweise hierzu z.B. auf das Verbot zur Zwangs- und Pflichtarbeit der Menschenrechtskonvention Art. 23 u. III Art. 8 oder Artikel 2, 1 des ILO-Übereinkommens über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930.
( www.forced-labour.de )
Wie ist es unter diesem Aspekt möglich, dass viele Mitglieder des Bundestages einem Gesetz (SGB II) zustimmen konnten, in dem sich ein so gravierender Verstoß gegen die anerkannte Menschenwürde und die international anerkannten Menschenrechte befindet? Ist es möglich das viele Abgeordnete diese Vereinbarungen gar nicht kennen?
Mit freundlichen Grüßen
Julie Engel