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Renate Künast
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Frage von Detlef D. •

Frage an Renate Künast von Detlef D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Künast,

meine Ehefrau hat Pflegestufe 2 und ich habe die Pflege für die Krankenkasse übernommen. Dafür bekomme ich nicht direkt Geld von der Kasse ausgezahlt, sondern es wird ein Betrag von 250€ monatlich auf mein Rentenkonto bei der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG eingezahlt.
Ich bin Jahrgang 1958 und bin seit 1990 selbständig, habe seitdem auch selbst nichts mehr in diese Rentenkasse eingezahlt. Vielmehr hatte ich schon 1986 eine private Lebensversicherung abgeschlossen, weil ich schon damals der Ansicht war, daß ich privat mehr Rente zu erwarten habe! Außerdem hatte ich noch 1992 einen 2. Vertrag abgeschlossen! - Meine Frage ist, gibt es rechtlich einen Weg für mich, daß diese 250€ monatlich in eine private Rentenversicherung überwiesen werden können?
Ich fühle mich in dieser Angelegenheit vom Staat in meiner Entscheidungsfreiheit verletzt!!!
Da ich vom Rententräger aufgrund meiner bis dato eingezahlten Beträge eine Hochrechnung von ca. 640€ Rente zu erwarten habe, muß ich Ihnen leider sagen, daß mich mein Gefühl schon 1986 richtig hat entscheiden lassen!
Für Ihre Antwort und ggf. für Ihre Hilfe möchte ich mich schon im voraus bei Ihnen herzlich bedanken und verbleibe

hochachtungsvoll
Detlef Dürselen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dürselen,

im Namen von Frau Künast danke ich für Ihre Frage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine individuelle Rechtsberatung leisten können. Für konkrete Informationen zu Ihrer speziellen Situation, empfehle ich Ihnen deshalb, sich an Ihre zuständige Kasse oder den Rentenversicherungsträger zu wenden.

In Ihrer Frage bitten Sie um Auskunft darüber, ob es rechtlich möglich ist, die durch die Übernahme von Pflegeaufgaben erworbenen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung in ihre private Rentenversicherung übertragen zu lassen.

Diese Möglichkeit besteht nicht und das begrüßen wir grundsätzlich. Bei den gezahlten Beträgen handelt es sich um Finanzmittel, die erst durch die Einzahlung aller Versicherten in der gesetzlichen Pflegeversicherung möglich werden. Somit erhalten sie aus Gründen des sozialen Ausgleichs Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus den von der Solidargemeinschaft eingezahlten Beiträgen. Diese Mittel nun möchten Sie in einem anderen System verwenden, dass Ihres Erachtens eine höhere Rendite ausweist. Man darf vermuten, dass diese höhere Rendite daher rührt, dass der soziale Ausgleich im Vergleich zur Gesetzlichen Rentenversicherung reduziert ist. Wir wollen die solidarischen Systeme der sozialen Sicherung stärken.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rade
(Büroleiter)

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