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Renate Künast
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Frage von Franz S. •

Frage an Renate Künast von Franz S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sie haben gegen die Änderung beim Gesetz wegen der Embryonalen Stammzellenforschung gestimmt. Danke!

Womit begründen Sie, dass Ihre Fraktion die Tötung ungeborener Kinder sogar noch bis zur Geburt toleriert, wenn nicht noch mehr?

Mein schwerbehinderter Sohn wurde soeben 28. Er ist das Glück meines späten Lebens. Die Gesetzesregelung und ihre Interpretation setzt Eltern mit "erwarteten" behinderten Kindern psychisch und gesellschaftlich unter Druck. Was werden Sie tun , um das zu ändern?

Was tun Sie, damit auch andere Kinder das Licht der Welt erblicken können? Gehören nicht die gesetzlichen Abtreibungsregelungen eher auf den medizinischen Sondermüll als die ungeborenen Kinder?

Da mein PC zur Zeit Mucken hat, hier auch meine sonstige Kontaktmöglichkeit: Am Ziegelweiher 30, 52066 Aachen, Telefon 0241/602879, Fax 0241/ 4450168, Handy 01716059840.

Gruß und Dank von Franz Stettner.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Stettner,

im Namen von Renate Künast danke ich Ihnen für Ihre Anfrage. Wir wissen, dass es bei den sogenannten Spätabtreibungen wie auch bei Abtreibungen generell um einen existentiellen Konflikt zwischen dem Lebensrecht des Kindes und dem Recht auf persönliche Integrität der Schwangeren geht. Mit Hilfe umfassender Beratung, Unterstützung und Aufklärung wollen wir den Rahmen dafür schaffen, dass Schwangere umfassend und vielschichtig informiert werden, damit sie eine in der jeweiligen Situation angemessene Entscheidung - eigenverantwortlich und ohne gesellschaftlichen Druck - fällen können.

Grundsätzlich halten wir es für äußerst problematisch, dass es nach pränataldiagnostischen Maßnahmen mit einem Befund, der auf eine mögliche Behinderung des Fötus verweist, immer wieder zu Abtreibungen kommt. Wir wollen die Zahl dieser Spätabtreibungen insbesondere dadurch reduzieren, dass Frauen vor und nach einer Pränataldiagnostik umfassende humangenetische und sozial-psychologische Beratung ermöglicht wird. Unserer Ansicht nach müssen Schwangere bereits vor einer PND über deren Ziele und Risiken aufgeklärt und informiert werden; z.B. darüber, dass das Risiko einer Fehlgeburt durch bestimmte Untersuchungsformen deutlich höher ist als die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung des Kindes. Frauen müssen auch über ihr "Recht auf Nichtwissen" aufgeklärt werden, d.h. über ihr Recht, eine PND abzulehnen. Daher haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode zusammen mit der SPD einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht (Drs. 15/4148).

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch auf unsere Position zur geplanten Schaffung eines Gendiagnostikgesetzes durch die Bundesregierung hinweisen: http://www.gruene-bundestag.de/cms/bioethik/dok/230/230459.eckpunkte_mit_grossen_luecken.html

Mit freundlichen Grüßen
Ennid Roberts

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