Frage an Renate Künast von Gerhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Künast,
Der Neuauflage des EU-Verfassungs-Vertrages dem "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union", hat die Bundesregierung bereits zugestimmt. Der Bundesrat und Sie als Mitglied des Bundestages müssen hierüber noch abstimmen.
Wir möchten Sie hiermit auf den nachfolgenden Artikel 2 "Das Recht auf Leben", der mit das Fundament für die Grundrechte in Europa darstellen soll und über das Sie abstimmen werden, aufmerksam machen:
(Deutscher Bundestag, Drucksache 15/4900;gekürzt wegen Zeichenbeschränkung)
Artikel 2 2)
Recht auf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
E r l ä u t e r u n g
1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
, der wie folgt lautet:
"(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt …".
2. "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet
werden." Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.
3. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch
eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6:
"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden …".
Wir möchten von Ihnen, einem Vertreter des gesamten deutschen Volkes, der nur seinem Gewissen verpflichtet ist, wissen, ob Sie für oder gegen das genannte Vertragswerk stimmen werden.
Für eine Antwort sei vorab gedankt.
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Initiative von Marx & Skaleneffekte.de
Sehr geehrter Herr Schiller,
Sie wollen wissen, ob Frau Künast den EU-Verfassungs-Vertrag unterstützt und verweisen auf Artikel 2 der Grundrechte-Charta "Recht auf Leben / Verbot der Todesstrafe". Leider geht aus Ihrer Frage nicht hervor, ob Sie selbst für oder gegen die Charta, bzw. den EU-Verfassungsvertrag sind und wenn ja, aus welchen Gründen. Deshalb kann ich Ihnen leider nicht konkreter antworten. - Generell unterstützen wir Grünen ausdrücklich den EU-Verfassungs-Vertrag, denn wir verstehen uns als Europapartei und wissen, dass Europa dringend handlungsfähiger werden muss, um die großen Probleme der Zukunft anzugehen.
All diese Probleme wie beispielsweise eine Verhinderung oder zumindest Eindämmung der Klimakatastrophe lassen sich nicht durch nationale Alleingänge lösen. Als Menschenrechtspartei begrüßen wir außerdem ganz ausdrücklich eine verbindliche Geltung der Grundrechte-Charta.
Mit freundlichen Grüßen,
Bettina Jarasch
Vorstandsreferentin