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Renate Künast
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Frage von Martin G. •

Frage an Renate Künast von Martin G. bezüglich Verbraucherschutz

hallo frau künast,

auf der internetseite des stern ist ein interview zu lesen, in dem sie noch heute die aufklärung der "birkel-affäre" fordern. grundsätzlich stimme ich ihnen ja zu. allerdings frage ich mich in diesem zusammenhang, warum sie diese aufklärung nicht schon zu ihren zeiten als ministerin u.a. für verbraucherschutz gefordert und betrieben haben? sie schreiben zwar, das man ihnen vorsicht nahegelegt habe weil man angst vor schadensersatzforderungen hatte. allerdings waren sie die "chefin" und somit m.e. nach in einer besseren position als heutige ministerin a.d.

mit freundlichen grüssen
martin gräfe

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gräfe,

im Namen von Renate Künast vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Fall Birkel lag in der Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg, des dortigen Landtags und der entsprechenden Verwaltungsbehörden; nicht im Aufgabenbereich eines Bundesministeriums.

Renate Künast hat den mehr als 20 Jahre zurückliegenden Fall im Nachhinein als Vollbremsung für den Verbraucherschutz bewertet, da keine Regierung und keine Behörde danach, aus Angst vor Schadensersatzforderungen, mehr Verbraucher schützen wollte.

Als Bundesministerin für Verbraucherschutz hatte Renate Künast allerdings eine grundsätzlich neue Situation geschaffen, in dem sie eine neue Informationskultur und den dafür notwendigen gesetzlichen Rahmen vorangetrieben hat.

Den Landesbehörden hat Renate Künast mit der Neufassung des Lebensmittelrechts eine verlässliche Rechtsgrundlage für Warnhinweise verschafft. In § 40 LFGB dürfen die Länderbehörden seit 2005 die Öffentlichkeit rechtlich abgesichert vor Gefahren warnen. Das Verbraucherinformationsgesetz hat weitere Möglichkeiten zur Information im Sinne des Verbraucherschutzes geschaffen, die Schockstarre im Verbraucherschutz konnte somit wieder gelockert werden, Verbraucherschutzmaßnahmen sind seitdem nicht mehr Angst besetzt.

Mit freundlichen Grüßen,
Marc Berthold

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