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Renate Künast
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Frage von Christoph K. •

Frage an Renate Künast von Christoph K. bezüglich Kultur

Christoph Kernmann schrieb am 05.02.08
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Ich grüße Sie sehr Frau Künast !

Wenn Sie es gestatten würde ich gerne die Frage an Herrn Ströbele (z.Z. noch nicht beatwortet) hier wiederholen und ihren Standpunkt zum Thema Cannabis und Hanfverbot erfahren.

Wissen Sie daß es in Deutschland eine große Anzahl (ca. 4 Millionen) Konsumenten der Kulturpflanze Hanf gibt, zum großen Teil Menschen die es zu medizinischen zwecken schwer benötgen ? Wie kann den Patienten ihr Medikament vorenthalten werden - und - wie kann es sein, daß jeder Erwachsene in Deutschland, das Maß an Eigenverantwortung haben darf, soviel Alkohol zu trinken wie man nur kann, aber eine vergleichbar berauschende Substanz wie der Hanf auf das schwerste verboten ist ?

Ich möchte Sie aus der "Anne Will" Folge der ARD zitieren :
"Mir fällt partout kein Verbot ein, daß abgeschafft werden sollte."

Ist dies in Anbertracht dieser Fakten immer noch ihr Ernst, wenn ich das noch abschließend fragen darf ?

Weiterhin wünsche ich mir die Grünen als wichtiges ökologisches und gerechtigkeitsvertretendes Gewicht in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zurück - und hoffe sehr dies tritt gegen 2009 ein !

Mit herzlichen Grüßen

Chr. Kernmann
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Ich grüße Sie erneut Frau Künast !

Zunächst möchte ich ihnen gratulieren zum neuen Vorstand von Bündnis90/Die Grünen. Ich halte das repräsentative Bild von ihnen und Herrn Trittin für sehr gelungen und drücke beide grünen Daumen für Sie !
Nun meine erneute Anfrage und Bitte meine Frage zu beantworten, wäre es ihnen möglich dazu ein Statement abzugeben, nicht nur für mich, sondern für viele Grünenpolitik intressierte Bürger?

Halten Sie uns auf dem neusten Stand !

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Kernmann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kernmann,

im Auftrag von Renate Künast danke ich Ihnen für Ihre Frage zu Cannabis und der Verwendung zu medizinischen Zwecken. Vielen Patientinnen und Patienten hilft Cannabis unter anderem bei der Schmerzbehandlung. Sie haben Recht, hier muss das BtMGesetz ergänzt werden.

In Deutschland sind Patientinnen und Patienten bislang auf ein monatlich bis zu 600 EURO teures Medikament (Dronabinol) oder ein kompliziertes und in den meisten Fällen aussichtsloses Antragsverfahren angewiesen. Patientinnen und Patienten, denen Cannabis bereits geholfen hat, die sich aber das Medikament nicht leisten können oder deren Anträge abgelehnt wurde, beschaffen sich Cannabis auf illegale Weise.

Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass diejenigen Patientinnen und Patienten, die Cannabis aufgrund einer nachzuweisenden ärztlichen Empfehlung verwenden, keine Strafverfolgung befürchten müssen. Dazu soll das Betäubungsmittelgesetz um eine entsprechende Regelung ergänzt werden. Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, im Falle der arzneimittelrechtlichen Zulassung eines Medikaments auf Basis eines Cannabisextrakts diesen Extrakt betäubungsmittelrechtlich verschreibungsfähig zu machen.

Den grünen Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/072/1607285.pdf

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Langenbein

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