Frage an Renate Künast von Kim W. bezüglich Innere Angelegenheiten
Das Ende Januar 2021 vom Bundestag beschlossene Registermodernisierungsgesetz (19/24226; 19/26247) sieht vor, die Steueridentifikationsnummer zu einer Bürgernummer auszubauen, auf deren Basis personenbezogene Bürgerdaten, welche gemäß Datenschutz-Grundverordnung besonders schützenswert sind, künftig zwischen bis zu 85 unterschiedlichen Behörden ausgetauscht werden sollen.
Vgl. http://epaper.das-parlament.de/2021/5_6/index.html#6, Seite 7, Überschrift: Register sollen moderner werden.
Ihre Partei hat als Oppositionspartei gegen den Antrag der Bundesregierung gestimmt. Laut oben zitiertem Artikel im epaper „Das Parlament“ hat sich Ihre Partei hierbei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezogen, nach welcher eine sektorübergreifende Personenkennziffer mit der Menschenwürde nicht vereinbar und somit verfassungswidrig sei.
Wie wird Ihre Partei, sollte sie an einer der nächsten Regierungen beteiligt sein, mit diesem Gesetz umgehen, gegen das Sie Ende Januar 2021 als Oppositionspartei gestimmt haben?
MfG,
Kim Winter
Guten Tag,
die Bundesregierung hat es über Jahre verpasst, die öffentlichen Register zu modernisieren. In der allerletzten Schlaufe der Wahlperiode präsentierte sie eine Lösung, die auf verfassungsrechtlich extrem dünnen Eis gebaut ist. Die Grünen Länder konnten über den Bundesrat zweifelllos wichtige Verbesserungen durchsetzen. Die Verwendung der SteuerID als sektorübergreifender Identifier bleibt jedoch hochproblematisch. Darauf haben die Konferenz der Datenschutzbeauftragten, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, zahlreiche Expertinnen und Experten in einer Anhörung des Innenausschusses und verschiedene Verbände immer wieder hingewiesen. Dass die Bundesregierung die Frage der SteuerID als registerübergreifendem Identifier "aus Zeit- und Kostengründen" nicht angegangen ist, bleibt ein eklatantes Versäumnis. Das Risiko, dass die Registermodernisierung in einigen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, bleibt damit hoch. Die Verfassungskonformität der SteuerID bleibt das Damoklesschwert über der Registermodernisierung. Ein Scheitern wäre auch für den sogenannten Onlinezugangsgesetz-Prozess, in dem Bund und Länder sämtliche Verwaltungsdienstleistungen digitalisieren, verheerend. Die Bundesregierung riskiert durch ihr Vorgehen, dass wir im Bereich E-Government noch weiter abgehängt werden.
Jetzt bleibt abzuwarten, inwiefern die angekündigten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben. Unabhängig vom Ausgang der gerichtlichen Entscheidungen werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, die Registermodernisierung möglichst grundrechtsschonend umzusetzen und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger*innen zu wahren.
Weitere Informationen finden Sie in dem folgenden Antrag: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/250/1925029.pdf
Freundliche Grüße
Team Renate Künast