Frage an Renate Künast von Axel und Anne B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Künast,
Bitte, teilen Sie uns mit,
wo steht rechtsverbindlich geschrieben, daß der Flughafen Tempelhof für einen regulären Flugbetrieb nicht offengehalten werden darf, wenn der neue Flughafen "BBI" in Betrieb ist.
Wir möchten das nachlesen, weil uns die unterschiedlichsten Aussagen von eigentlich kompetenten Stellen in unserer Meinungsbildung zu diesem Themen völlig verunsichert haben.
Danke für Ihre freundliche Hilfe und
mit freundlichen Grüßen
Axel und Anne Böttcher
Sehr geehrte Frau Böttcher, sehr geehrter Herr Böttcher,
das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass BBI nur gebaut werden darf, wenn Tempelhof und Tegel geschlossen werden. Es bezieht sich auf die Zielfestlegung Z 1 des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung in der Fassung der Änderungsverordnung vom 30. Mai 2006 (GVBl Bln S. 509) .
"Danach sind mit Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung am Standort Schönefeld die Flugplätze Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof zu schließen und ihre Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen. Die Regelung schließt unmissverständlich auch die Fortführung als Landeplatz aus und ist für die Behörden des Landes Berlin, die für den Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung für die Flughäfen Tegel und Tempelhof zuständig sind, gemäß § 4 Abs. 1 ROG http://norm.bverwg.de/jur.php bindend (Urteil vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/Spezialseiten/Verwandte_Dokumente_ax.html BVerwGE 125, 116 Rn. 193)." (BVerwG 4 B 22.07) Das Urteil können Sie auf www.bundesverwaltungsgericht.de nachlesen. http://tinyurl.com/25x3jm
Den Landesentwicklungsplan finden Sie hier:
http://gl.berlin-brandenburg.de/imperia/md/content/bb-gl/landesentwicklungsplanung/lepfs.pdf
Viele weitere Argumente finden Sie auf den folgenden Seiten:
http://www.tempelhof-aufmachen.de/
http://www.bift.de/
http://www.flughafennutzung.de/
Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Langenbein
Wahlkreisbüro Renate Künast