Frage an Renate Künast von Helmut S. bezüglich Innere Angelegenheiten
Sehr geehrte Frau Künast,
seien Sie doch bitte so nett und beantworten einfach meine Frage. Sie waren Vorsitzende des Rechtsausschusses und gehören zudem zu einer Partei, die sich den Schutz der Bürger- und Menschenrechte ganz dicke auf die Fahnen geschrieben hat. Da sollte es doch möglich sein eine juristisch simple Frage, die Grundrechte betreffend, sachgemäß zu beantworten.
Mein Fragen waren: 1. Sind die besagten Beschlüsse als generelle Widmungsbeschränkung der Kategorie "Eingriffsverwaltung" zu zu ordnen. Das ist der Fall, wenn sie in Grundrechte eingreifen. 2. Bedürften die Beschlüsse dann nicht der Gesetzesform?
Ich habe die Frage sehr klar formuliert und bitte um eine ebenso klare Antwort. Ich möchte keine allgemeine, sondern eine auf die besagten Beschlüsse bezogene Antwort.
MfG
Helmut Suttor