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Renate Künast
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Frage von Ludwig R. •

Frage an Renate Künast von Ludwig R. bezüglich Soziale Sicherung

Frage zur Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Künast,

Ende 2005 konnten die Rentenzahlungen erstmals nur noch mit einem Kredit des Bundes in Höhe von 900 Mill. Euro geleistet werden.
Die Versicherungsbeiträge der vielen Millionen Beschäftigten geburtenstarker und vollbeschäftigter Jahrgänge waren nicht mehr vorhanden. Milliarden Rentengelder waren für versicherungsfremde Leistungen aus den Rentenkassen entnommen worden.
Die Folgen für die Rentner sind bekannt.

Meine Frage: Ist es zutreffend, daß immer noch Versicherungsbeiträge aus den Rentenkassen für versicherungsfremde Leistungen zweckentwendet werden?

Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Recktenwald

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Recktenwald,

entschuldigen Sie zunächst die sehr späte Beantwortung.

Ihre Frage danach, ob mit Rentenversicherungsbeiträgen versicherungsfremde Leistungen gezahlt würden, ist ein außerordentlich strittiges Thema. Manche Bürger und auch Wissenschaftler zählen auch den regionalen Ausgleich zu den versicherungsfremden Leistungen. Wenn dies gemacht wird, müsste die Frage mit „Ja“ beantwortet werden. Dann gäbe es noch viele dieser Leistungen, da immer noch große Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern bestehen. Bündnis 90/Die Grünen zählen den regionalen Ausgleich aber zum Kern eines notwendigen solidarischen Ausgleichs. Nicht nur zwischen Ost und West, sondern auch in den alten Bundesländern gibt es große Unterschiede, etwa zwischen Baden-Württemberg und Niedersachsen. In Berlin sind die Unterschiede schon zwischen den einzelnen Bezirken teils groß.

Der Anteil der Steuergelder an der Finanzierung der Renten ist von rund 25% im Jahr 1998 auf rund 28% im Jahr 2008 gestiegen ist. Hinzu kommen als großer Posten die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten. Insgesamt fließen in diesem Jahr rund 80 Mrd. EUR aus Steuermitteln an die Rentenversicherung. Das ist knapp ein Drittel des Bundeshaushalts. Es ist also keinesfalls so, dass 2005 erstmals Steuergelder zur Zahlung der Renten verwendet wurden. Der von Ihnen angesprochene Betrag ergab sich folgendermaßen: Zu Beginn des Monats September 2005 mussten Teilbeträge des Bundeszuschusses vorgezogen werden, um die Zahlungsverpflichtungen der Rentenversicherung zu erfüllen, da die Nachhaltigkeitsrücklage stärker zurückgegangen war als ursprünglich geschätzt. Das hatte konjunkturelle Gründe. Die Nachhaltigkeitsrücklage ist seither sukzessive ausgeweitet worden.

Ich hoffe, Ihnen mit der Antwort weiterhelfen zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Renate Künast

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