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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Holger F. •

Frage an Renate Künast von Holger F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Künast,

ich habe gelesen das Sie sich gegen SMS Betrug stark machen. Ich selber bin Opfer eines solchen Betrugs geworden. Ich finde es abartig das Firmen mit den Gefühlen von Menschen solche hinterhältigen Geschäfte machen. Noch schlimmer ist das sich Opfer dagegen nicht wehren können. Da die Mobilfon Anbieter jede verantwortung ablehnen. Ich finde es langsam an der Zeit das die Politik handelt und einen Riegel vor solchen Betrügereinen schiebt. Und zwar nicht nur mit Geldstrafen sondern mit hohen Haftstrafen sowie die schließung solcher SMS Chats. Genauso sollte gegen so genannte SMS Motivatoren rechtlich vorgegangen werden. Da diese Menschen andere Menschen die einfach nur nach etwas Glück und einen Partner suchen arglistig Täuschen und oft in finazille Schwierigkeiten bringen. Ich selber bin auf genau so etwas rein gelallen und weiß nicht wie ich mich dagegen wehren kann. Was macht die Politik? Und wann? Es wird Zeit zum Handeln und das nicht erst in ein paar Jahren sondern so schnell wie möglich da jeden Tag Menschen auf solch eine Art und Weise abgezockt weren. Meiner Meinung ist hier der Tatbestand des Betruge voll erfüllt und ich würde auch sagen der Arglistigen Täuschung. Warum aber ist es für Opfer so schwer dagegen anzugehen. Versagt mal wieder unser Rechtssystem? Ich und viele Betroffende würden sich sehr freuen wenn es eine schnell Handlung geben würde.. Ich selber bin deshalb auch so enttäuscht und Wüttend da ich in einen sozialen Beruf arbeite und mich in meiner Freizeit für Menschen einsetzte und dann von Skrupellosen Geschäfte macher abgezockt werde.

MfG Holger Freimuth

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Freimuth,

Ihre Beschwerde über fragwürdige Geschäftspraktiken auf dem Telekommunikationsmarkt kann ich sehr gut nachvollziehen. Für Bündnis 90/Die Grünen sind Transparenz und Verbraucherschutz auch in diesem Wirtschaftszweig wichtige Anliegen. So hat sich Frau Künast als Bundesministerin für Verbraucherschutz z. B. erfolgreich für Preisobergrenzen bei 0190/0900-Telefonnummern und Preisangabepflichten bei Sonderrufnummern und Kurzwahl-Dienste eingesetzt. Auch bei SMS-Diensten haben wir bessere Verbraucherschutzbestimmungen bei Abonnementverträgen auf den Weg gebracht. Und seit dem Jahr 2004 hat die Bundesnetzagentur die Befugnis bei rechtswidriger Nutzung von Telefonnummern einzuschreiten und die Rufnummern zu entziehen. Im vergangenen Jahr hat die grüne Bundestagsfraktion zudem einen Antrag für mehr Wettbewerb und Verbraucherschutz auf dem Telekommunikationsmarkt eingebracht. (BT-Drs. 16/2625).

Ein generelles Verbot einzelner Telekommunikationsleistungen wäre jedoch mit Sicherheit verfassungswidrig. Langwierige Gesetzgebungsprozesse sind in dieser schnellebigen Branche vermutlich ohnehin nur die zweitbeste Lösung. Am schnellsten und effektivsten ist es, wenn Verbraucherinnen bzw. Verbraucher die eigene Marktmacht in die Hand zu nehmen und selbst entscheiden, welchen tatsächlichen Nutzen solche Geschäfte für sie / ihn haben - oder ob man auf die Inanspruchnahme unseriös anmutender Telefonnummern und SMS-Dienste nicht besser verzichten sollte. Der Gesetzgeber setzt hierfür den (natürlich veränderbaren) Rahmen. Über Ihr eigenes Verhalten am Telekommunikationsmarkt, sehr geehrter Herr Freimuth, können und sollen aber nur Sie selbst entscheiden.

In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Mark Holzberger, Vorstandsreferent Renate Künast

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