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Renate Künast
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Frage von Axel B. •

Frage an Renate Künast von Axel B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Künast,

warum haben Sie einerseits der Verlängerung des "Kosovo-Mandats" zugestimmt und sind andererseits gegen bestimmte Einsätze der Bundeswehr im Inland?
Wie ist es zu verstehen, daß die Bundeswehr im Ausland quasi Polizeitätigkeiten ausübt, dies im Land aber nicht darf?

Mit freundlichen Grüßen
Axel Böttcher

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Böttcher,

im Auftrag von Renate Künast danke ich Ihnen für Ihre Frage.

Das Grundgesetz sieht, auch aus historischer Erfahrung, eine klare Trennung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Polizei und Bundeswehr vor. Die Verschmelzung von innerer und äußerer Sicherheit, also von Militär und Polizei lehnen wir ab. Die Bundeswehr kann bei Katastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen eingesetzt werden. Daneben ist sie auch für die Überwachung des Luftraums im Rahmen der Territorialverteidigung zuständig. Diese Regelung hat sich bewährt. Das geltende Recht bedarf, auch angesichts neuer Herausforderungen, keiner Erweiterung der Zuständigkeiten der Bundeswehr.

Mit unseren Vorschlägen zur inneren Sicherheit gehen wir einen anderen Weg. Wir bestehen darauf, dass die Grundwerte unserer Demokratie wie auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben. Sie können die Vorschläge im Fraktionsbeschluss vom 8. Mai nachlesen:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/182/182197.pdf

Für den Einsatz der Bundeswehr gibt es klare Kriterien: die Bundeswehr handelt nur im Auftrag oder mit Zustimmung des UN-Sicherheitsrates. Ihre Angehörigen werden nie allein in ein Krisengebiet geschickt, sondern nur im Rahmen multilateraler Einsätze, also zusammen mit Truppen aus anderen NATO-Mitgliedstaaten bzw. anderen UN-Truppenstellern.

Zur Verlängerung der Beteiligung der Bundeswehr an der UN-mandatierten Schutztruppe für das Kosovo (KFOR) hat die grüne Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht, der Bedingungen für die Aufrechterhaltung unserer Zustimmung zu KFOR nennt. Wir fordern weiterhin gemeinsames Handeln von EU und USA bei den Bemühungen um eine neue UN-Resolution für das Kosovo, die die jetzt gültige Resolution 1244 (1999) ersetzt und auf dem Ahtisaari-Plan zur Klärung des Status für das Kosovo basiert, und es darf keine Unabhängigkeitserklärung seitens der kosovarischen Regierung bzw. deren Anerkennung durch Drittstaaten ohne UN-Resolution geben.

Den Antrag finden Sie hier: http://www.gruene-bundestag.de/cms/internationales/dokbin/188/188075.pdf

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Langenbein

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