Frage an Renate Künast von Sabine M. bezüglich Soziale Sicherung
Was halten sie davon,daß es zu dem BSG-Urteil,daß eine Rentenerhöhung der EU-Rente bewirkt,eine nachträgliches neues gesetz geben soll,daß die rentenversicherung von der Verpflichtung einer Nachzahlung befreien soll.Man wird um tausende von EURO betrogen.
Eskann doch nicht sein,wenn eine Zahlungsverpflichtung festgestellt worden ist,daß dann einfach nicht nachgezahlt wird.damuß es doch eine grundsätzliche,juristische verpflichtung geben.Wie kann man sich wehren?
Sehr geehrte Frau Mauer,
ich bin mir nicht ganz sicher, welches Urteil des BSG Sie meinen. Das BSG hat am 16.5.2006 entschieden, dass bei Erwerbsminderungsrenten, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommenen werden, der Zugangsfaktor zur Bestimmung der persönlichen Entgeltpunkte nicht reduziert werden darf.
Diese Regelung wurde unter der rot-grünen Bundesregierung eingeführt. Wenn eine Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr bezogen wird, wird die Altersrente etwas gemindert (bis zu 10.8%). Hintergrund für diese Regelung ist die Einschätzung, dass Versicherte an Stelle einer Altersrente mit Abschlägen in eine vorgezogene Rente wegen Erwerbsminderung ohne Abschläge ausweichen könnten. Dem sollte entgegen gewirkt werden, um jüngere Versicherte nicht zu benachteiligen. Entgegen der klaren Intention des Gesetzgebers wird in dem Urteil des BSG unverständlicherweise unterstellt, der Gesetzgeber habe keine Abschläge gewollt. Das entspricht nicht der Sachlage. Die Rentenversicherungsträger werten die Entscheidung des BSG bislang als Einzelfallentscheidung und wenden sie darum nicht auf vergleichbare Fälle an.
Cordula Andrä
Referentin der Fraktionsvorsitzenden Renate Künast