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Renate Künast
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Frage von Ulf K. •

Frage an Renate Künast von Ulf K. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Frau Künast,

auch mich würde brennend die Antwort auf die Frage von Frau Händl interessieren, warum während Ihrer Amtszeit als Verbraucherministerin der rot-grünen Regierung, die die Bevölkerung eigentlich vor Gefahren in Lebensmitteln etc. schützen sollte, die Grenzwerte für krebserregende Stoffe in Lebensmitteln so drastisch erhöht wurden. Ich empflinde dies als Skandal.

Für eine ehrliche Antwort Ihrerseits wäre ich Ihnen recht dankbar und dies dürften Sie Ihren Wählern und den restl. Verbrauchern unseres Landes schuldig sein.

Ebenso fand ich Ihren Aufruf zum Kauf japanischer Hybridautos recht populistisch.

MfG
Ulf Klein

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klein,

in Ergänzung zur Antwort an Frau Händl hier noch ein Beispiel, dass etwa von Greenpeace angeführt wurde: Greenpeace spricht von einer „dramatischen Erhöhungen der Höchstmengen für den gefährlichen Wirkstoff Dimethoat“.

Für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Dimethoat galten in der Neufassung der Rückstandshöchstmengen-Verordnung von 1999 folgende Höchstmengen:

mg/kg Lebensmittel
1 Gemüse, Kamille, Minze, Obst
0,2 Getreide, Tee
0,1 übrige teeähnliche Erzeugnisse
0,05 andere pflanzliche Erzeugnisse

Zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinie (2002/71/EWG) wurden folgende Höchstmengen neu festgesetzt:

mg/kg
2 Frühlingszwiebeln, Oliven
1 Erbsen mit Hülsen (frisch), Kamille, Kirschen, Kopfkohl, Minze
0,5 Salat
0,3 Roggen, Triticale (Kreuzung aus Roggen und Weizen), Weizen
0,3 Rosenkohl
0,2 Blumenkohl
0,1 übrige teeähnliche Erzeugnisse
0,05 Hopfen, Ölsaat, Schalenfrüchte, Tee
0,02 andere pflanzliche Lebensmittel“.

Nur bei Frühlingszwiebeln und Oliven sowie geringfügig bei Roggen, Triticale und Weizen wurden also Höchstmengen heraufgesetzt. Zugleich wurden aber durch die spezifische Festsetzung für einzelne Lebensmittel für etwa 200 Lebensmittel die Höchstmengen gesenkt. Eine differenzierte Risikobewertung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Verzehrsmengen hat bei diesem Beispiel zu dem Ergebnis geführt, dass eine Konzentration des Stoffes Dimethoat in Frühlingszwiebeln nicht mit unvertretbaren gesundheitlichen Risiken verbunden ist, dieselbe Konzentration in Blumenkohl, von dem erheblich mehr gegessen wird, aber gesundheitlich nicht vertretbar ist. Dieses Prinzip der Risikobewertung wird generell für alle Höchstmengen angewandt, von den deutschen Behörden, den EG-Mitgliedsstaaten und der Weltgesundheitsorganisation (Codex Alimentarius). Im Ergebnis führt die Berücksichtigung der Verzehrsmengen zu einer geringeren Belastung mit Dimeothat, da die Lebensmittel, die häufig gegessen werden, weniger belastet sein dürfen, als früher. Dies ist eine Anhebung der Verbraucherschutzstandards und keine Absenkung.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Langenbein

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