Portrait von Renate Künast
Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
91 %
48 / 53 Fragen beantwortet
Frage von Klaus N. •

Frage an Renate Künast von Klaus N. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Künast,

ich beziehe mich auf einen post im Spiegel-Forum http://www.spiegel.de/forum/gesundheit/organspende-spahn-verteidigt-widerspruchsloesung-im-bundestag-thread-833393-4.html#postbit_70485535 , der die Rede von Jens Spahn zur verpflichtenden Organ-Gewebeentnahme im Bundestag kommentiert.

Ich möchte Sie als Mitglied im Rechtsausschuss - und - Juristin fragen, ob die in diesem Post von isikat getroffene Aussage, dass "...Widersprüche dann einfach verschwinden - vor allem, wenn ein Politiker oder ein Reicher unbedingt ein Organ haben möchte. Im Gegensatz zur Zustimmung. Die muss nämlich vor Organentnahme definitiv vorliegen. Aber auch hier empfiehlt sich eine Prüfung der Unterschrift vor der Entnahme, denn auch eine Zustimmung kann gefälscht werden..." in der beschriebenen Weise, zumindest vom Ergebnis her betrachtet, juristisch überhaupt möglich ist?

Wenn ja, mit welcher Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit und daraus abgeleitet, welche rechtlichen Anforderungen sind an eine Körperverwertung in der auch von Ihrem Parteikollegen Lauterbach leidenschaftlich geforderten Weise überhaupt - aus Ihrer fachkundigen Sicht - zu stellen?

heissSPOrN sagt: "..verlange ich ein sicheres und von mehreren unabhängigen Stellen überwachtes Register, wo die Widersprüche gesammelt werden und nach Organentnahmen staatsanwaltschaftlich überprüft wird, ob diese auch rechtmässig waren. Und widerrechtliche Entnahmen wie ein Tötungsdelikt geahndet werden!.." https://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-9.html#postbit_69937470 .

Wäre es aus Ihrer fachkundigen Sicht gar notwendig, sich - völlig unbürokratisch und klar - ein Tattoo auf der Brust anbringen zu lassen, wie von dem Kommentator j-c-ditters gefordert: "Hände Weg !!" http://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-28.html#postbit_69944092 ?

Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.

Portrait von Renate Künast
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Nieder,

vielen Dank für Ihre Frage.
Zu der schwierigen, aber auch sehr wichtigen ethischen Frage, wie die Bereitschaft für eine Organspende erhöht werden kann, hat der Bundestag bereits eine erste Debatte zur Orientierung geführt. Bei solchen ethischen Fragen können alle Abgeordneten fraktionsübergreifend Anträge oder Gesetzentwürfe erarbeiten. Auch in der grünen Bundestagsfraktion existieren unterschiedliche Ansichten, wie die Zahl der Organspenden erhöht werden kann. Renate Künast hält die Widerspruchslösung dabei nicht für ethisch vertretbar. Aber: Organspende rettet Leben. Deshalb müssen die Strukturen verbessert werden, die Organspenden ermöglichen.

Renate Künast, Annalena Baerbock und andere gehören zu der Gruppe, die vorschlagen, ein online Organspenderegister einzuführen. Alle Bürger*innen sollen demnach regelmäßig informiert und gebeten werden, sich mit einer Entscheidung einzutragen. Außerdem müssen sie sich selbstständig eintragen und ihre Entscheidung jederzeit verändern können. Auch Hausärzt*innen sollen ihre Patient*innen einmal im Jahr über die Organspende informieren, ergebnisoffen beraten und zur Eintragung in das Register ermutigen. Diese Gespräche sollen auch vergütet werden.

Außerdem müssen die strukturellen Defizite behoben werden. Die Abläufe in Kliniken müssen dafür beispielsweise verbessert werden. Einen Vorschlag haben wir dazu in unserem Entschließungsantrag "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende" (Drs.: 19/7769) erarbeitet: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/077/1907769.pdf
Im Laufe dieses Jahres soll die Frage im Bundestag entschieden werden. Gesundheitsminister Spahn hat zusammen mit Abgeordneten aus der SPD, der Union und der Linken einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine so genannte Widerspruchsregelung enthält. Abgeordnete, auch aus unserer Fraktion, lehnen diese Regelungen als zu starken Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht ab. Sie haben sich daher ebenfalls zu einer Gruppe zusammengeschlossen und erarbeiten derzeit einen eigenen Gesetzentwurf. In diesem werden wir unsere Ideen weiter ausformulieren.

Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Renate Künast
Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen