Frage an Renate Künast von Simona B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Künast,
seit dem 10. März 2017 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft. Dies ist nicht nur für mich ein großer Fortschritt - tausende Schmerzpatienten deutschlandweit sollen nun per Gesetz davon profitieren können, Cannabisblüten für die Schmerztherapie zu erhalten. Leider ist die Umsetzung bisher sehr mangelhaft.
Nach dem Beschluss des Cannabisgesetzes waren alle Beteiligten, von Patienten über Ärzte, Apotheker bis hin zur Verwaltung in Krankenkassen, weitestgehend unvorbereitet. So gab und gibt es hohe bürokratische Hürden bei der Antragsstellung. Meinem Antrag auf Cannabis als Kassenleistung wurde erst nach Monaten stattgegeben. Der Antragsprozess stellte sich dann jedoch als kleinstes Problem heraus.
Derzeit ist die Einfuhr von Cannabisblüten auf eine Gesamtmenge vom Gestzgeber auf 700 Kilogramm pro Jahr beschränkt! Die Menge mag groß erscheinen, angesichts mehrerer Tausend bewilligter Anträge, Cannabisblüten als Kassenleistung zu erhalten, reicht diese Menge jedoch längst nicht mehr aus. Seit Mai 2017 ist die Versorgung mit Cannabis schon nicht mehr gewährleistet. Manche Apotheker sprechen schon davon, dass erst im Januar 2018 eine neue Lieferung eintreffen könnte. Derzeit sind deutsche Schmerzpatienten jedoch auf Einfuhren aus dem Ausland angewiesen, da der inländische Anbau noch nicht einmal begonnen hat, um den Bedarf zu decken.
Meine Bitte für eine Reform ist:
Eine Anpassung der Einfuhrbestimmungen von Cannabisprodukten. Die Menge von 700 Kilogramm pro Jahr ist für den steigenden Bedarf völlig unzureichend. Bis die Cannabisagentur im Inland keine ausreichende Produktion gewährleistet, muss kurzfristig die Einfuhrmenge erhöht werden, um eine wirksame Schmerztherapie für tausende Menschen gewährleisten zu können.
Ich bitte Sie um Stellungnahme und würde mich freuen, wenn Sie sich für mich und meine Leidensgenossen einsetzen könnten.
Mit freundlichem Gruß
S. B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit der gesetzlich geregelten Abgabe von medizinischem Cannabis ist ein erster Schritt in Richtung Entkriminalisierung und der Akzeptanz von Cannabis in der Gesundheitsversorgung gemacht. Die Umsetzung des Gesetzes schlägt jedoch an vielen Stellen, wie sie beschrieben haben, fehl.
In den überraschend und aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen von der FDP beendeten Sondierungen haben wir stark für eine bessere Versorgung mit Cannabismedikamenten gekämpft. Es ist uns gelungen, schon in den Entwurf des Sondierungspapiers klare Aussagen zu diesem Thema unterzubringen.
Leider wird es nun nicht zu einer schnellen Realisierung dieser von uns durchgesetzten Forderungen kommen. Selbstverständlich werden wir uns aber weiter für Verbesserungen in der medizinischen Versorgung von Cannabis einsetzen.
Darüber hinaus fordern wir ein Cannabiskontrollgesetz, das die legale Abgabe von Cannabis in lizensierten Fachgeschäften reguliert. Denn die ideologiegeleitete Verbotstradition des Konsums von Cannabis verursacht mehr Probleme, als sie bekämpft. Die individuelle Freiheit für Erwachsene und strikter Jugendschutz müssen in eine Balance gebracht werden: Wir setzen auf Prävention für Kinder und Jugendliche, eine Stärkung der Suchthilfe für Abhängige und eine strenge Regulierung von Cannabis für Erwachsene. Es müssen klare Regeln geschaffen werden, statt Konsument*innen zu kriminalisieren.
Freundliche Grüße
Team Renate Künast