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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Heidi v. •

Frage an Renate Künast von Heidi v. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Künast,

in Berlin arbeiten sehr viele Menschen im kulturellen Bereich. Wieso schaffen es einige Bundeseinrichtungen mit den Schwerpunkten Kultur und Forschung in Berlin nicht, ihre Tarifverträge wie andernorts in Deutschland zu korrigieren? Es wäre eine Anerkennung der guten Arbeit. Bereits im Januar 2014 wurden die Entgelte TVÖD in einigen Bereichen neu bewertet. Wieso werden Studienabschlüsse an Hochschulen und Universitäten in vielen Teilen Deutschlands bei Angestellten von Bundes-Stiftungen anerkannt und Höhergruppierungen von Entgelten vorgenommen, in Berlin aber nicht? Wie arbeiten die Verwaltungen im Bereich der Kultur in Stiftungen des Bundes in Berlin?
Thema Gesundheit, Finanzen etc. Was denken Sie über die öffentliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ im Deutschen Bundestag, speziell zur Äußerung des Facharztes für Gynäkologie und Geburtshilfe Wolfgang Heide? Das Dokument ist auf den öffentlichen Internetseiten des Bundestages nachzulesen. Sie haben die Diskussion im vergangenen Jahr hoffentlich verfolgt, da in Ihrem Bezirk die Ausbeutung der Frauen, die sicher nicht freiwillig auf dem Straßenstrich Kurfürstenstraße anschaffen gehen, ein Thema ist. Weshalb haben Sie die Situationen, die der Arzt schildert zugelassen und wie verhalten Sie sich in Zukunft? Weshalb setzen Sie sich nicht für das Verbot von Prostitution ein? Sind die Steuereinnahmen des offiziellen Gewerbes zu hoch?

Mit freundlichen Grüßen
H. v. R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Frau v. R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir Grüne setzen uns für mehr Transparenz im Bereich der Förderung durch die Beauftrage für Kultur und Medien ein. Es sollte zu den verbindlichen Kulturfördergrundsätzen des Bundes gehören, dass geförderte Projekte und Einrichtungen arbeitsrechtliche Standards einhalten und angemessene Vergütung für Kultur- und Kreativschaffende zahlen. Darüber hinaus sollte die Gleichstellung von Frauen und Männern im Kulturbereich eine Selbstverständlichkeit sein. Lesen Sie unsere Forderungen auch in diesem Antrag aus dieser Wahlperiode nach: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/123/1812373.pdf

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich außerdem gegen das Prostituiertenschutzgesetz ausgesprochen, da wir es für kontraproduktiv halten. Wir begrüßen jedoch die im Gesetzentwurf enthaltene Genehmigungspflicht für Prostitutionsgewerbe. Auf diese gewerberechtlichen Regelungen hätte sich die Bundesregierung beschränken sollen. Stattdessen verfolgt das Prostituiertenschutzgesetz einen komplett falschen Ansatz. Es geht nicht um den Schutz der Prostituierten, sondern um Kontrolle, Entmündigung und Fortsetzung ihrer Stigmatisierung. Die Meldepflicht und die verpflichtende Gesundheitsberatung lehnen wir ab, denn sie treiben Prostituierte in die Illegalität und widersprechen ihrem Recht auf Selbstbestimmung. Das Gesetz geht jetzt zu Lasten von Prostituierten, Ländern und Kommunen, ohne die Rechte der Prostituierten zu verbessern. Wir wollen die Rechte und den Schutz von Frauen und Männern, die in der Prostitution arbeiten, durchsetzen und stärken. Dazu wollen wir z.B. freiwillige Beratungsangebote stärken und finanziell unterstützen.

Die noch unzureichende Reform der Straftatbestände des Menschenhandels und der Zwangsprostitution wollen wir im Zusammenhang der ausstehenden Gesamtreform der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vollenden. Das Strafrecht allein kann aber die Probleme nicht lösen. Deshalb brauchen wir für die Opfer auch wirksamen aufenthaltsrechtlichen Schutz und eine gute Beratung. Durch ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Mitarbeitenden der Opferberatungsstellen wollen wir die Beratung stärken, damit die Opfer sich unbesorgt an diese Stellen wenden können. Wir sprechen uns für die Einrichtung eines Fonds für Härteleistungen für Opfer von Menschenhandel aus und sind dazu auch im Bundestag initiativ geworden. Lesen Sie diesen Gesetzesentwurf hier nach: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/032/1803256.pdf

Freundliche Grüße
Team Renate Künast

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